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Grundsteuer für Wald: So wird die Grundsteuer A in Brandenburg berechnet

Für Wald zahlen Sie Grundsteuer A. In Brandenburg gilt seit 2025 das Bundesmodell: Fläche mal Bewertungsfaktor des Wuchsgebiets (37,53 bis 55,09 € je ha) mal 18,6 ergibt den Grundsteuerwert, davon 0,55 Promille mal Hebesatz der Gemeinde. Beim mittleren Hebesatz von 300 % sind das rund 1,15 bis 1,70 € je Hektar und Jahr.

René Lindelaub, IMMOBRA GmbH · Stand 19.10.2026 · 8 Minuten Lesezeit

Die Grundsteuer ist für Wald fast immer der kleinste der laufenden Posten. Trotzdem sorgt sie für viele Fragen: Seit der Reform kamen neue Bescheide, neue Werte und neue Hebesätze. Diese Seite erklärt Schritt für Schritt, wie das Finanzamt Wald bewertet, wie die Gemeinde daraus die Steuer macht und was Sie beim Kauf oder Erbe beachten sollten. Einzelfallberatung ersetzt sie nicht – dafür ist Ihr Steuerberater oder das Finanzamt zuständig.

Für die Grundsteuer zählt ein gesetzlicher Durchschnittswert je Hektar, nicht der Holzvorrat auf Ihrer Fläche.

Grundsteuer A für Wald: Was seit 2025 gilt

Seit dem 1. Januar 2025 wird die Grundsteuer nach neuem Recht erhoben (§ 37 GrStG). Brandenburg hat sich gegen ein eigenes Landesmodell und für das Bundesmodell entschieden (Pressemitteilung der Landesregierung vom 01.12.2020). Für land- und forstwirtschaftliches Vermögen gilt damit das Bewertungsgesetz des Bundes, §§ 232 bis 242 BewG.

Wichtig für kleine Flächen: Einen „Betrieb der Land- und Forstwirtschaft“ gibt es steuerlich auch ohne Hof und ohne Mindestgröße. Auch ein einzelnes Waldflurstück ist ein solcher Betrieb (Faltblatt des Finanzministeriums Brandenburg, April 2022). Die Werte wurden auf den 1. Januar 2022 festgestellt; die nächste Hauptfeststellung folgt nach sieben Jahren (§ 221 BewG).

Drei Bescheide, zwei Behörden
  1. Grundsteuerwertbescheid Finanzamt

    Das Finanzamt stellt den Wert Ihres Betriebs der Land- und Forstwirtschaft fest – Stichtag 1. Januar 2022.

  2. Grundsteuermessbescheid Finanzamt

    Das Finanzamt wendet die Steuermesszahl von 0,55 Promille an und meldet den Messbetrag an die Gemeinde.

  3. Grundsteuerbescheid Gemeinde

    Die Gemeinde multipliziert den Messbetrag mit ihrem Hebesatz für die Grundsteuer A. Erst dieser Bescheid enthält eine Zahlung.

Wie wird Wald für die Grundsteuer bewertet?

Das Gesetz bewertet Wald nach seinem Ertragswert (§ 236 BewG). Den Ertrag rechnet aber niemand für Ihre Fläche aus. Stattdessen gibt Anlage 28 des Bewertungsgesetzes für jedes forstliche Wuchsgebiet einen festen Bewertungsfaktor in Euro je Hektar vor. Er beruht auf den Baumartenanteilen dieses Gebiets nach der letzten Bundeswaldinventur vor dem Stichtag (§ 237 Abs. 3 BewG).

Das heißt: Ob auf Ihrer Fläche eine junge Kiefernkultur oder ein alter Eichenbestand steht, spielt für die Grundsteuer keine Rolle. Es zählen nur Fläche und Wuchsgebiet. Die Summe der Flächenwerte wird mit 18,6 multipliziert und ergibt den Grundsteuerwert (§ 239 Abs. 1 BewG). Er wird auf volle 100 € abgerundet (§ 230 BewG).

Bewertungsfaktor Forst je Wuchsgebiet im Raum Brandenburg
  • Ostmecklenburg-Nordbrandenburger Jungmoränenland55,09 €/ha
  • Nordostbrandenburger Jungmoränenland53,83 €/ha
  • Hoher Fläming47,69 €/ha
  • Westprignitz-Altmärkisches Altmoränenland46,03 €/ha
  • Mittleres nordostdeutsches Altmoränenland38,39 €/ha
  • Düben-Niederlausitzer Altmoränenland37,65 €/ha
  • Mittelbrandenburger Talsand- und Moränenland37,53 €/ha

Quelle: Anlage 28 zum Bewertungsgesetz (zu § 237 Abs. 3), Fundstelle BGBl. I 2021, S. 2292–2294; Auswahl der Wuchsgebiete mit Flächen in Brandenburg

In welchem Wuchsgebiet Ihr Wald liegt, steht im Grundsteuerwertbescheid. Das Forstrevier kann es Ihnen ebenfalls sagen. Liegen Flächen in mehreren Gemeinden, teilt das Finanzamt den Wert nach Gemeinden auf (§ 239 Abs. 2 BewG); jede Gemeinde erhebt dann ihren eigenen Anteil.

Hebesätze für die Grundsteuer A in Brandenburg

Den größten Unterschied macht der Hebesatz. Ihn legt jede Gemeinde selbst fest, einheitlich für alle land- und forstwirtschaftlichen Betriebe in ihrem Gebiet (§ 25 GrStG). Wir haben die amtliche Übersicht aller 413 Brandenburger Gemeinden ausgewertet. 412 erheben eine Grundsteuer A; nur Eichwalde hat keinen Hebesatz dafür.

300 %

Median der Hebesätze Grundsteuer A 2025

42 %

niedrigster Hebesatz (Schulzendorf)

1.473 %

höchster Hebesatz (Guteborn)

380 %

Brandenburg an der Havel

Quelle: Eigene Auswertung des Statistischen Berichts L II 6 – j/25 „Realsteuerhebesätze der Städte und Gemeinden im Land Brandenburg“, Amt für Statistik Berlin-Brandenburg, Stand II. Quartal 2025, erschienen November 2025

Hebesätze Grundsteuer A 2025: Zahl der Gemeinden je Spanne
  • unter 200 %24 Gemeinden
  • 200 bis 299 %167 Gemeinden
  • 300 bis 399 %145 Gemeinden
  • 400 bis 499 %26 Gemeinden
  • 500 bis 599 %12 Gemeinden
  • 600 bis 799 %29 Gemeinden
  • 800 % und mehr9 Gemeinden

Quelle: Eigene Auswertung, Amt für Statistik Berlin-Brandenburg, Statistischer Bericht L II 6 – j/25, Stand II. Quartal 2025; 412 Gemeinden mit Hebesatz A

Drei von vier Gemeinden liegen zwischen 200 und 399 %. Neun Gemeinden verlangen 800 % und mehr, fünf davon im Landkreis Oberspreewald-Lausitz und im Dahme-Spreewald-Kreis: Guteborn 1.473 %, Ruhland 1.300 %, Teupitz 1.005 %, Grünewald 967 %, Halbe 930 %. Der Bericht erscheint jährlich, der für 2025 im November 2025. Für 2026 gilt die aktuelle Hebesatzsatzung Ihrer Gemeinde. Den Hebesatz Ihrer Gemeinde finden Sie in deren Hebesatzsatzung oder im genannten Bericht des Amts für Statistik.

Mittlerer Hebesatz Grundsteuer A 2025 nach Landkreis (Median)
  • Kreisfreie Städte372 %
  • Potsdam-Mittelmark365 %
  • Dahme-Spreewald318 %
  • Märkisch-Oderland315 %
  • Spree-Neiße313 %
  • Uckermark306 %
  • Elbe-Elster300 %
  • Prignitz300 %
  • Ostprignitz-Ruppin296 %
  • Oberspreewald-Lausitz295 %
  • Havelland278 %
  • Teltow-Fläming278 %
  • Barnim270 %
  • Oder-Spree260 %
  • Oberhavel230 %

Quelle: Eigene Auswertung, Amt für Statistik Berlin-Brandenburg, Statistischer Bericht L II 6 – j/25, Stand II. Quartal 2025

Beispielrechnung: Grundsteuer für 10 Hektar Wald

Die folgende Rechnung ist ein Beispiel mit belegten Werten (Hebesätze Stand 2025): 10 ha im Wuchsgebiet „Mittelbrandenburger Talsand- und Moränenland“ und der landesweite Median-Hebesatz von 300 %. Für Ihre Fläche gelten Ihr Wuchsgebiet und der Hebesatz Ihrer Gemeinde. Der Bescheid kann durch Rundung um wenige Cent abweichen.

Beispiel: 10 ha Wald, Hebesatz 300 %
Reinertrag 10 ha × 37,53 €
375,30 €
× 18,6 = Ertragswert
6.980,58 €
Grundsteuerwert, abgerundet auf volle 100 €
6.900,00 €
Steuermessbetrag 6.900 € × 0,55 ‰
3,80 €
Grundsteuer bei 300 % Hebesatz
11,39 €

Quelle: Anlage 28 BewG (37,53 €/ha); § 239 und § 230 BewG; § 14 GrStG (0,55 ‰); Median-Hebesatz 2025 laut eigener Auswertung AfS Berlin-Brandenburg

Grundsteuer für dieselben 10 ha – je nach Gemeinde
  • niedrigster Hebesatz (42 %)1,59 € im Jahr
  • Median aller Gemeinden (300 %)11,39 € im Jahr
  • Brandenburg an der Havel (380 %)14,42 € im Jahr
  • höchster Hebesatz (1.473 %)55,90 € im Jahr

Quelle: Eigene Berechnung: Messbetrag 3,795 € (10 ha, 37,53 €/ha) × Hebesatz; Hebesätze 2025 laut AfS Berlin-Brandenburg

Auf den Hektar umgerechnet zahlen Sie beim mittleren Hebesatz rund 1,15 € (Wuchsgebiet mit 37,53 €/ha) bis rund 1,70 € (Wuchsgebiet mit 55,09 €/ha) im Jahr. Bei 100 ha im Mittelbrandenburger Wuchsgebiet sind es rund 115 €.

Was Waldbesitzer im Bescheid prüfen sollten

Fehler im Grundsteuerwertbescheid wirken sich jedes Jahr aus, bis zur nächsten Hauptfeststellung. Prüfen Sie den Bescheid deshalb gleich nach Erhalt. Der Einspruch ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe einzulegen (§ 355 AO).

Grundsteuerwertbescheid für Wald prüfen

  • FlächeStimmt die Summe der Flurstücke mit Grundbuch und Liegenschaftskataster überein?
  • NutzungIst die Fläche als forstwirtschaftliche Nutzung erfasst? Für Landwirtschaft gelten andere Bewertungsfaktoren (Anlage 27 BewG).
  • WuchsgebietPasst das angesetzte Wuchsgebiet zur Lage? Die Faktoren in Brandenburg liegen zwischen 37,53 und 55,09 € je ha.
  • EigentümerIst der Wert der richtigen Person oder Erbengemeinschaft zugerechnet?
  • GemeindeBei Flächen in mehreren Gemeinden: Ist der Wert richtig aufgeteilt?

Grundsteuer beim Waldkauf, beim Erbe und in der Erbengemeinschaft

Die Grundsteuer wird nach den Verhältnissen zu Beginn des Kalenderjahres festgesetzt (§ 9 GrStG). Wer am 1. Januar Eigentümer ist, schuldet sie für das ganze Jahr. Das Finanzamt rechnet den Wald dem neuen Eigentümer zum Beginn des Folgejahres zu (Zurechnungsfortschreibung, § 222 Abs. 2 und 4 BewG). Wer im Jahr des Kaufs welchen Anteil trägt, regelt der Kaufvertrag.

Gehört der Wald mehreren Personen, etwa einer Erbengemeinschaft, haften alle als Gesamtschuldner (§ 10 Abs. 2 GrStG). Die Gemeinde kann den ganzen Betrag von jedem Einzelnen verlangen. Was eine Erbengemeinschaft sonst klären sollte, steht auf der Seite Wald geerbt – was tun?; die Schritte eines Verkaufs beschreibt Wald verkaufen: Ablauf.

Abzugrenzen ist die Grundsteuer von anderen Steuern rund um den Wald: Beim Kauf fällt einmalig Grunderwerbsteuer an (siehe Was kostet Wald?), Erlöse aus Holzverkäufen können einkommensteuerpflichtig sein. Diese Fragen gehören zum Steuerberater. Einen Überblick, was Wald als Anlage leistet, gibt Wald als Geldanlage.

Grundsteuer im Vergleich zu den anderen laufenden Kosten

Für 10 ha Wald liegt die Grundsteuer beim mittleren Hebesatz bei rund 11 € im Jahr. Die Umlage für den Wasser- und Bodenverband liegt in unseren Beispielen bei rund 66 bis 76 €, der Beitrag zur Berufsgenossenschaft bei rund 330 €. Die Grundsteuer ist also der kleinste Posten. Mehr dazu auf den Seiten Wasser- und Bodenverband und Berufsgenossenschaft für Waldbesitzer. Worauf Sie bei der Besichtigung achten sollten, steht unter Wald kaufen: Worauf achten?.

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Häufige Fragen

Muss ich für Wald Grundsteuer zahlen?

Ja. Wald gehört zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen und unterliegt der Grundsteuer A (§ 2 Nr. 1 GrStG). Das gilt auch für ein einzelnes Waldflurstück ohne Hof oder Betrieb.

Wie hoch ist die Grundsteuer für einen Hektar Wald in Brandenburg?

Beim mittleren Hebesatz von 300 % rund 1,15 bis 1,70 € im Jahr, je nach Wuchsgebiet. Rechnung: Bewertungsfaktor (37,53 bis 55,09 €/ha) × 18,6 × 0,55 ‰ × Hebesatz. Für sehr kleine Flächen verschiebt die Abrundung des Grundsteuerwerts auf volle 100 € das Ergebnis etwas.

Wie wird die Grundsteuer A für Wald berechnet?

Fläche mal Bewertungsfaktor des Wuchsgebiets nach Anlage 28 BewG ergibt den Reinertrag. Mal 18,6 ergibt den Grundsteuerwert, abgerundet auf volle 100 €. Davon 0,55 Promille ist der Messbetrag, und der mal Hebesatz der Gemeinde ist die Grundsteuer.

Spielt der Holzbestand für die Grundsteuer eine Rolle?

Nein. Der Bewertungsfaktor gilt für das ganze Wuchsgebiet und beruht auf dessen Baumartenanteilen nach der Bundeswaldinventur (§ 237 Abs. 3 BewG). Eine junge Kultur und ein alter Bestand im selben Wuchsgebiet werden gleich bewertet.

Wer zahlt die Grundsteuer im Jahr des Waldkaufs?

Steuerschuldner ist, wer zu Beginn des Kalenderjahres Eigentümer ist (§ 9 GrStG). Der Verkäufer bekommt den Bescheid also meist noch für das ganze Jahr. Eine Aufteilung zwischen Käufer und Verkäufer regelt der Kaufvertrag.

Wo finde ich den Hebesatz meiner Gemeinde für die Grundsteuer A?

In der Hebesatzsatzung der Gemeinde und im jährlichen Statistischen Bericht „Realsteuerhebesätze“ des Amts für Statistik Berlin-Brandenburg. 2025 lag der Median der 412 Gemeinden mit Grundsteuer A bei 300 %.

Geschrieben von

René Lindelaub

Geschäftsführer der IMMOBRA GmbH in Brandenburg an der Havel, Immobilienmakler mit Erlaubnis nach § 34c GewO. Jede Zahl auf dieser Seite steht mit Quelle und Stand dabei; Rechtsfragen im Einzelfall klären Notar, Steuerberater oder Anwalt.

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