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Waldbrand in Brandenburg: Zahlen, Gefahrenstufen und Pflichten der Waldbesitzer

Brandenburg hat das höchste Waldbrandrisiko in Deutschland: 2022 brannte es 507-mal auf zusammen 1.411 ha, 2024 noch 197-mal auf 223 ha. Rauchen und Feuer sind im Wald und bis 50 m vom Waldrand ganzjährig verboten. Für den vorbeugenden Brandschutz auf der eigenen Fläche sind die Waldbesitzer zuständig.

René Lindelaub, IMMOBRA GmbH · Stand 19.10.2026 · 10 Minuten Lesezeit

Waldbrand ist in Brandenburg kein seltenes Ereignis, sondern Teil der Wirklichkeit jedes Waldbesitzers. Das Land nennt sich selbst das Bundesland mit dem höchsten Waldbrandrisiko in Deutschland. Diese Seite zeigt die amtlichen Zahlen, erklärt die Gefahrenstufen und sagt, was Sie als Eigentümer tun müssen – vorher und nachher.

Wir schreiben das als Makler offen auf. Wer Wald kauft oder erbt, sollte das Brandrisiko kennen, bevor er unterschreibt. Es ist kein Grund gegen Wald in Brandenburg, aber ein Grund, genau hinzusehen.

Kiefernwald auf Sandboden: In Brandenburg brennt es vor allem am Boden – trockene Streu und Gras tragen das Feuer.

Wie viele Waldbrände gab es in Brandenburg?

Von 2022 bis 2024 zählte der Landesbetrieb Forst Brandenburg 949 Waldbrände auf zusammen 2.397 ha. Das Jahr 2022 war mit 507 Bränden und 1.411 ha das schwerste im Berichtszeitraum. Seitdem sind Zahl und Fläche deutlich gesunken. Alle Zahlen stammen aus dem Bericht zur Lage der Forstwirtschaft 2022–2024 des Brandenburger Forstministeriums (MLEUV, Stand 09.12.2025).

507

Waldbrände 2022

1.411 ha

Brandfläche 2022

197

Waldbrände 2024

223 ha

Brandfläche 2024

Quelle: Bericht zur Lage der Forstwirtschaft 2022–2024, MLEUV Brandenburg, Stand 09.12.2025 (Daten: Landesbetrieb Forst Brandenburg)

Waldbrandfläche in Brandenburg je Jahr
  • 2022 (507 Brände)1.411 ha
  • 2023 (245 Brände)763 ha
  • 2024 (197 Brände)223 ha

Quelle: Bericht zur Lage der Forstwirtschaft 2022–2024, MLEUV Brandenburg, Stand 09.12.2025

Die größten Brände 2022 bis 2024

Die meisten Großbrände entstehen auf den ehemaligen Truppenübungsplätzen Jüterbog und Lieberose. Dort ist wegen der Munitionsbelastung nur eine eingeschränkte Brandbekämpfung möglich. 2023 brannten bei Jüterbog 688 ha. 2022 wüteten aber auch außerhalb der Übungsplätze große Feuer: bei Falkenberg (Elbe-Elster) 422 ha Wald und rund 400 ha Getreide- und Brachflächen, bei Mühlberg 316 ha, bei Beelitz 233 ha und bei Treuenbrietzen 173 ha (Lagebericht MLEUV).

Größte Waldbrände 2022–2024 nach Fläche
  • Jüterbog 2023*688 ha
  • Falkenberg/Elster 2022422 ha
  • Mühlberg 2022316 ha
  • Beelitz 2022233 ha
  • Treuenbrietzen 2022173 ha
  • Jüterbog 2024*172 ha

Quelle: Bericht zur Lage der Forstwirtschaft 2022–2024, MLEUV Brandenburg, Stand 09.12.2025; * ehemaliger Truppenübungsplatz

Warum brennt es in Brandenburg so oft?

Drei Dinge kommen zusammen: viel Kiefer, sandige Böden und wenig Regen im Sommer. Die Kiefer prägt rund 69 % des Hauptbestands (Bundeswaldinventur 2022, laut MLEUV). Sandböden speichern wenig Wasser, und in der Vegetationszeit fällt wenig Niederschlag. Die EU stuft Brandenburg – mit Ausnahme des ehemaligen Landkreises Prenzlau – als Gebiet mit hohem Waldbrandrisiko ein (Waldbranderlass vom 16.01.2024).

Den Funken liefert fast immer der Mensch. Laut Faktenblatt des Forstministeriums werden über 90 % aller Waldbrände durch Menschen verursacht (MLUK, Februar 2024). Die einzige natürliche Ursache ist der Blitz. Bei vielen Bränden bleibt die Ursache ungeklärt.

Ermittelte Brandursachen 2022–2024 (Zahl der Brände, zusammen 949)
  • Ursache unbekannt361 Brände
  • andere Ursachen283 Brände
  • Brandstiftung224 Brände
  • Fahrlässigkeit45 Brände
  • Blitzschlag36 Brände

Quelle: Bericht zur Lage der Forstwirtschaft 2022–2024, MLEUV Brandenburg, Stand 09.12.2025; Summe der Jahre 2022, 2023 und 2024

Waldbrandgefahrenstufen: Was Stufe 1 bis 5 bedeuten

Die Waldbrandgefahrenstufe zeigt, wie leicht an einem Tag ein Feuer entstehen kann. Sie wird laut Waldbranderlass vom 1. März bis 30. September täglich für jeden Landkreis und jede kreisfreie Stadt festgelegt. Grundlage ist der Waldbrandgefahrenindex des Deutschen Wetterdienstes aus Temperatur, Wind, Niederschlag und Vegetation. Das Forstministerium veröffentlicht die Stufen jeden Morgen bis 8 Uhr; sie gelten 24 Stunden (Faktenblatt und FAQ des Ministeriums).

Waldbrandgefahrenstufen in Brandenburg
GefahrWas das für Sie bedeutet
Stufe 1sehr geringFeuer- und Rauchverbot im Wald und bis 50 m vom Waldrand gilt trotzdem (§ 23 Abs. 1 LWaldG).
Stufe 2geringwie Stufe 1
Stufe 3mittelDie Waldbrandzentralen in Eberswalde und Wünsdorf werden besetzt, Kameras überwachen den Wald (Waldbranderlass 2024).
Stufe 4hochDie Ausnahmen für Waldbesitzer, behördliche Arbeiten und Grundstücksnutzer in 30 m Abstand entfallen (§ 23 Abs. 2 LWaldG). Die Forstbehörde kann Wald sperren.
Stufe 5sehr hochwie Stufe 4

Quellen: § 23 LWaldG (Fassung vom 20.06.2024); Waldbranderlass MIK/MLUK vom 16.01.2024; Faktenblatt „Waldbrandschutz im Land Brandenburg“, MLUK, Februar 2024.

Wichtig: Für Waldbesucher bringen die Stufen keine zusätzlichen Verbote. Die Regeln des Waldgesetzes gelten an jedem Tag gleich. Bei einem Verstoß kann sich das Bußgeld aber an der Stufe dieses Tages orientieren (Faktenblatt MLUK, 2024). Ab Stufe 4 darf die untere Forstbehörde den Wald sperren, wenn es zum Schutz nötig ist. Davon macht sie nach eigener Aussage nur selten Gebrauch.

Daneben gibt es die Waldbrandgefahrenklassen. Sie beschreiben das dauerhafte Risiko eines Gebiets. In Brandenburg sind alle Wälder einer der beiden höchsten Klassen zugeordnet: „sehr hohe“ (A1) oder „hohe Waldbrandgefahr“ (A) (Waldbranderlass, Nr. 1.2).

Feuer, Rauchen, Grillen: Was am Wald verboten ist

Im Wald und in weniger als 50 m Abstand zum Waldrand ist jedes Feuer verboten. Das gilt auch für glimmende Gegenstände und das Rauchen (§ 23 Abs. 1 LWaldG). Das Verbot gilt das ganze Jahr, auch für das Grillen an Seeufern in Waldnähe (FAQ des Ministeriums, Stand 07/2021).

  • Ausnahmen gibt es nur für Waldbesitzer und von ihnen befugte Personen, für behördlich angeordnete Arbeiten und für Nutzer von Grundstücken, deren Feuer mindestens 30 m vom Wald entfernt ist. Alle müssen ausreichend vorbeugen.
  • Ab Stufe 4 gelten diese Ausnahmen nicht mehr (§ 23 Abs. 2 LWaldG). Auch als Eigentümer verbrennen Sie dann kein Reisig.
  • Fahren und Parken mit Kraftfahrzeugen ist im Wald nur für Bewirtschaftung und Jagd erlaubt (§ 16 LWaldG). Heiße Katalysatoren über trockenem Gras sind eine häufige Zündquelle.
  • Bußgeld: Verstöße gegen § 23 können mit bis zu 20.000 € geahndet werden (§ 37 Abs. 3 LWaldG).

Welche Pflichten haben Waldbesitzer beim Waldbrandschutz?

Der vorbeugende Waldbrandschutz auf der eigenen Fläche ist Sache der Waldbesitzer. So steht es in § 20 Abs. 1 des Waldgesetzes Brandenburg. Das Gesetz nennt Beispiele, schreibt aber keine Mengen oder Abstände vor. Was auf Ihrer Fläche sinnvoll ist, klären Sie am besten mit dem zuständigen Forstrevier. Rat und Anleitung der unteren Forstbehörde sind kostenfrei (§ 28 LWaldG).

Vorbeugender Waldbrandschutz nach § 20 LWaldG

  • Waldbrandschutzstreifen anlegen und pflegenStreifen ohne brennbares Material, etwa entlang von Straßen, Bahnlinien und Siedlungen. Das Gesetz nennt sie „Wundstreifen“ (§ 15 Abs. 4 LWaldG).
  • WaldbrandschutzriegelBreitere Streifen mit Laubholz, die ein Feuer bremsen.
  • LöschwasserentnahmestellenBrunnen oder Löschteiche, sichtbar gekennzeichnet und für Löschfahrzeuge jederzeit erreichbar (Waldbranderlass, Nr. 2.5).
  • Zufahrten freihaltenWaldwege und Einfahrten müssen für die Feuerwehr passierbar bleiben.
  • Gefährdete Bestände kontrollierenBesonders nach einem Brand auf einer Nachbarfläche – das verlangt das Gesetz ausdrücklich.
  • Frühwarnsystem duldenKamerastandorte des Landes auf Ihrer Fläche müssen Sie unentgeltlich hinnehmen (§ 20 Abs. 3 LWaldG).

Manche Maßnahmen lassen sich nur gemeinsam mit den Nachbarn sinnvoll umsetzen. Die untere Forstbehörde kann sie dann nach Anhörung selbst durchführen (§ 20 Abs. 2 LWaldG). Wer seine Pflichten nach § 20 Abs. 1 nicht erfüllt, handelt ordnungswidrig. Das Bußgeld kann bis zu 100.000 € betragen (§ 37 Abs. 1 Nr. 23, Abs. 3 LWaldG).

Was tun, wenn es gebrannt hat?

Nach dem Löschen ist die Arbeit nicht vorbei – und ein Teil davon liegt beim Eigentümer. Der folgende Ablauf zeigt die Pflichten und Hilfen in der Reihenfolge, in der sie anfallen.

Nach einem Waldbrand auf Ihrer Fläche
  1. Notruf 112 sofort

    Wo brennt es, was brennt (Boden oder Kronen), sind Menschen in Gefahr? Die Einsatzleitung liegt bei der Feuerwehr.

  2. Brandwache übernehmen ab Übergabe

    Nach der Übergabe der abgelöschten Fläche sind Eigentümer oder Besitzer verpflichtet, eine Brandwache zu stellen. Stellen Sie keine, übernimmt die Forstbehörde – gegen Ersatz der Kosten (§ 35 BbgBKG).

  3. Schaden aufnehmen

    Mit dem Forstrevier Fläche, Bestand und Gefahren (zum Beispiel instabile Bäume) feststellen. Versicherung informieren, falls vorhanden.

  4. Wiederbewaldung planen 36 Monate

    Kahle oder stark verlichtete Flächen über 0,5 ha sind binnen 36 Monaten wieder zu bewalden – durch Naturverjüngung, Saat oder Pflanzung. Die Frist kann auf Antrag verlängert werden (§ 11 LWaldG).

  5. Zuschuss beantragen

    Das Land zahlt auf Antrag 80 % der Wiederbewaldungskosten im Privatwald, nach Maßgabe des Haushalts und soweit vom Verursacher kein Ersatz zu bekommen ist (§ 21 LWaldG).

Brauche ich eine Waldbrandversicherung?

Eine Pflicht gibt es nicht. Das Waldgesetz schreibt keine Waldbrandversicherung vor. Ob sie sich lohnt, hängt von Alter und Wert des Bestands, von der Lage und vom Preis der Police ab. Ein junger Kiefernbestand auf Sandboden hat ein anderes Risiko als ein alter Laubmischwald an einem See.

Fragen Sie bei Angeboten vor allem: Was genau ist versichert – der Holzwert, die Räumung, die Wiederbewaldung? Gibt es einen Selbstbehalt? Und wie verhält sich die Leistung zum Landeszuschuss, der sich um Leistungen Dritter mindert? Die Haftung gegenüber anderen ist ein eigenes Thema. Mehr dazu auf der Seite Verkehrssicherungspflicht im Wald.

Waldbrandrisiko beim Kauf und Verkauf richtig einschätzen

Für Käufer gehört das Brandrisiko auf die Liste der Fragen vor dem Kauf. Für Verkäufer gilt: Ein offener Umgang mit früheren Schäden schafft Vertrauen und spart Nachverhandlungen.

Fragen zum Waldbrand vor dem Waldkauf

  • Gab es auf der Fläche oder nebenan schon Brände?Fragen Sie den Verkäufer und das Forstrevier. Spuren am Stammfuß zeigen alte Bodenfeuer.
  • Wie ist der Bestand aufgebaut?Kiefernreinbestände brennen leichter als Mischbestände. Laubholz am Rand bremst.
  • Kommt die Feuerwehr hin?Befahrbare Wege, freie Einfahrten, Löschwasser in der Nähe.
  • Liegt die Fläche nahe einem früheren Truppenübungsplatz?Dort gibt es Kampfmittelverdachtsflächen; die Brandbekämpfung ist eingeschränkt.
  • Was steht in den Akten?Schreiben der Forstbehörde zum Waldbrandschutz, Förderbescheide, Versicherungsunterlagen.

Welche weiteren Punkte bei einer Besichtigung zählen, steht in unserem Ratgeber Wald kaufen: Worauf achten?. Wie sich Brand- und Sturmschäden im Preis niederschlagen, zeigt die Seite Was ist mein Wald wert?. Und warum Wald trotz solcher Risiken eine Anlage sein kann, beschreibt Wald als Geldanlage – ohne Schönfärberei.

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Häufige Fragen

Wo finde ich die aktuelle Waldbrandgefahrenstufe in Brandenburg?

Das Forstministerium (MLEUV) veröffentlicht die Stufen vom 1. März bis 30. September täglich bis 8 Uhr für jeden Landkreis und jede kreisfreie Stadt im Internet. Sie gelten jeweils 24 Stunden. Grundlage ist der Waldbrandgefahrenindex des Deutschen Wetterdienstes.

Was bedeutet Waldbrandstufe 4 in Brandenburg?

Stufe 4 bedeutet hohe Waldbrandgefahr. Ab dieser Stufe entfallen die Ausnahmen vom Feuerverbot, auch für Waldbesitzer (§ 23 Abs. 2 LWaldG), und die Forstbehörde kann Wald sperren, wenn es nötig ist. Für Spaziergänger gelten sonst dieselben Regeln wie an jedem Tag.

Darf man in Brandenburg am Waldrand grillen?

Nein, nicht näher als 50 m am Wald. Das Feuerverbot gilt ganzjährig und unabhängig von der Gefahrenstufe (§ 23 Abs. 1 LWaldG). Auf dem eigenen Grundstück sind 30 m Abstand erlaubt, wenn Sie vorbeugen – ab Stufe 4 aber nicht mehr.

Wie viele Waldbrände gab es 2024 in Brandenburg?

2024 zählte der Landesbetrieb Forst 197 Waldbrände auf zusammen 223 ha. 2022 waren es 507 Brände auf 1.411 ha, 2023 dann 245 Brände auf 763 ha (Bericht zur Lage der Forstwirtschaft, MLEUV, Stand 09.12.2025).

Wer zahlt die Wiederaufforstung nach einem Waldbrand?

Zunächst der Eigentümer: Er muss große Kahlflächen binnen 36 Monaten wieder bewalden (§ 11 LWaldG). Das Land zahlt auf Antrag 80 % der Wiederbewaldungskosten, abzüglich Leistungen Dritter und nur, wenn vom Verursacher kein Ersatz zu bekommen ist (§ 21 LWaldG).

Muss ich als Waldbesitzer nach einem Brand Brandwache halten?

Ja, wenn die Einsatzleitung es so entscheidet. Die Pflicht beginnt mit der Übergabe der abgelöschten Fläche (§ 35 BbgBKG). Stellen Sie keine Brandwache, übernimmt die Forstbehörde – und stellt Ihnen die Kosten in Rechnung.

Geschrieben von

René Lindelaub

Geschäftsführer der IMMOBRA GmbH in Brandenburg an der Havel, Immobilienmakler mit Erlaubnis nach § 34c GewO. Jede Zahl auf dieser Seite steht mit Quelle und Stand dabei; Rechtsfragen im Einzelfall klären Notar, Steuerberater oder Anwalt.

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