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Berufsgenossenschaft für Waldbesitzer: Was der Beitrag zur SVLFG kostet

Wer Wald besitzt, ist Pflichtmitglied der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft bei der SVLFG – schon mit einem einzelnen Flurstück (§ 123 SGB VII). Der Jahresbeitrag besteht aus einem Grundbeitrag von mindestens 98,04 € und einem Risikobeitrag nach Fläche. Für 10 ha Wald ergibt der Beitragsrechner der SVLFG für das Umlagejahr 2025 rund 330 €.

René Lindelaub, IMMOBRA GmbH · Stand 19.10.2026 · 8 Minuten Lesezeit

Der Beitragsbescheid der Berufsgenossenschaft überrascht viele, die zum ersten Mal Wald besitzen. Er kommt auch dann, wenn Sie nie eine Motorsäge in die Hand nehmen. Dahinter steht die gesetzliche Unfallversicherung für die Land- und Forstwirtschaft. Diese Seite erklärt, warum Sie zahlen, wie die SVLFG rechnet und was Sie bei Kauf, Erbe und Verkauf melden müssen.

Schon ein einzelnes Waldflurstück gilt für die Unfallversicherung als forstwirtschaftliches Unternehmen.

Warum Waldbesitzer in die Berufsgenossenschaft müssen

Die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft (LBG) ist für Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft zuständig (§ 123 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII). Träger ist die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) in Kassel. Ein „Unternehmen“ im Sinne des Gesetzes braucht keinen Betrieb, keine Hofstelle und keinen Gewinn. Nach ständiger Rechtsprechung reichen Eigentum und die Möglichkeit, den Wald zu nutzen. So erklärte es die SVLFG beim Landestreffen der Brandenburger Forstbetriebsgemeinschaften (Vortrag vom 09.09.2023).

Ausgenommen sind nur Staatsforsten, für die andere Unfallversicherungsträger zuständig sind. Bundesweit gehören laut SVLFG rund 800.000 Unternehmen mit Forstflächen und knapp 6,6 Mio. ha zur LBG (Stand 2023).

Was bringt die Versicherung?

Die LBG ist eine Unfallversicherung. Versichert sind kraft Gesetzes Sie als Unternehmer, Ihr im Unternehmen mitarbeitender Ehe- oder Lebenspartner und nicht nur vorübergehend mitarbeitende Familienangehörige (§ 2 Abs. 1 Nr. 5 SGB VII). Nach einem Arbeitsunfall im Wald – etwa beim Brennholzmachen oder bei der Kulturpflege – zahlt sie Heilbehandlung, Rehabilitation, Verletztengeld und Renten (SVLFG, Pressemitteilung vom 10.07.2026).

Versichert sein können auch Helfer wie Freunde, Nachbarn oder Familienangehörige, wenn sie wie Beschäftigte in Ihrem Wald arbeiten (§ 2 Abs. 2 SGB VII); bloße Gefälligkeiten unter Angehörigen fallen oft nicht darunter. Verunglückt ein versicherter Helfer, leistet die SVLFG. Für seinen Personenschaden haften Sie dann persönlich nur bei Vorsatz oder einem Wegeunfall (§ 104 SGB VII) – das meint die SVLFG mit der „Ablösung der Unternehmerhaftpflicht“ (Vortrag vom 09.09.2023). Bei grober Fahrlässigkeit kann die SVLFG allerdings Rückgriff bei Ihnen nehmen (§ 110 SGB VII), und Sachschäden sind nicht erfasst. Für Schäden, die Dritte durch Ihren Wald erleiden, brauchen Sie dagegen eine Haftpflichtversicherung. Mehr dazu unter Verkehrssicherungspflicht im Wald.

Wie setzt sich der SVLFG-Beitrag zusammen?

Der Beitrag besteht aus zwei Teilen. Der Grundbeitrag finanziert die Verwaltung und den größten Teil der Prävention. Der Risikobeitrag deckt die Leistungen nach Unfällen. Die SVLFG rechnet nachträglich ab: Der Bescheid im Sommer 2026 gilt für das Umlagejahr 2025. Er kam im Juli und August 2026, der Restbetrag war bis 15.09.2026 fällig (SVLFG, 10.07.2026).

98,04 €

Mindest-Grundbeitrag 2025

7,49 €

Hebesatz je Berechnungseinheit

11,1083

Risikogruppenfaktor Forst

83,20 €

Risikobeitrag Forst je Berechnungseinheit

Quelle: SVLFG: Pressemitteilung vom 10.07.2026; Risikofaktoren 2025 (Vergleich Wert einer BER 2024/2025); Beitragsrechner LBG für die Umlage 2025

So rechnet die SVLFG den Beitrag für Wald
  1. Fläche in Berechnungseinheiten umrechnen

    Bis 5 ha zählt jeder Hektar 0,3487 Berechnungseinheiten (BER). Darüber sinkt der Wert je Hektar bis auf 0,1037 BER bei 1.000 ha. Ab 100 ha fließt der Hiebsatz ein, mindestens 4 Einschlagsfestmeter je ha.

  2. Risikobeitrag ermitteln

    BER × Hebesatz 7,49 € × Risikogruppenfaktor Forst 11,1083 = 83,20 € je BER (Umlage 2025).

  3. Grundbeitrag hinzurechnen

    87,5 bis 350 BER × 7,49 € × Deckungsfaktor 0,1496 – also mindestens 98,04 €, höchstens 392,18 €. Kleine Waldflächen zahlen den Mindestbetrag.

  4. Bundesmittel abziehen

    Bundeszuschuss von 19,15 % auf den Risikobeitrag. Laut Beitragsrechner erst ab einem Jahresbeitrag von 305 €; darunter zahlen Sie den vollen Betrag.

Quellen: SVLFG, Vortrag „Wie kalkuliert die SVLFG die Beiträge für Waldbesitzende?“ beim 2. Landestreffen der Brandenburger Forstbetriebsgemeinschaften, 09.09.2023 (Berechnungseinheiten Forst); SVLFG, Beitragsrechner LBG, Umlage 2025 (Hebesatz, Faktoren, Bundesmittel, Grenzen); Seite „Beitrag LBG“, abgerufen 19.10.2026.

Eine Berechnungseinheit entspricht laut SVLFG einem geschätzten Arbeitstag von zehn Stunden. Der Forst bildet eine eigene Risikogruppe. Weil die Unfalllast im Wald hoch ist, liegt der Risikogruppenfaktor deutlich über 1. Im Umlagejahr 2025 stieg der Beitrag im Forst laut SVLFG um durchschnittlich 3,2 %, nachdem er im Vorjahr um 7,0 % gesunken war.

Was kostet die Berufsgenossenschaft für 1 bis 50 Hektar Wald?

Wir haben den Beitrag mit dem offiziellen Beitragsrechner der SVLFG für das Umlagejahr 2025 nachgerechnet. Annahmen: reiner Forstbetrieb ohne weitere Flächen, ohne Beschäftigte, alle Baumarten, unter 100 ha. Ihr Bescheid kann abweichen, etwa wenn Sie auch Acker, Grünland oder Tiere haben.

SVLFG-Jahresbeitrag für Wald, Umlage 2025 (Bescheid 2026)
  • 1 ha127 €
  • 2 ha156 €
  • 5 ha243 €
  • 10 ha330 €
  • 20 ha544 €
  • 50 ha1.094 €

Quelle: Eigene Berechnung mit dem Beitragsrechner LBG der SVLFG (Umlage 2025); reiner Forstbetrieb, keine Beschäftigten, unter 100 ha; ab 305 € abzüglich Bundesmittel

Beispiel: 10 ha Wald, Umlage 2025
Berechnungseinheiten für 10 ha (degressiv)
3,4455 BER
Risikobeitrag 3,4455 × 7,49 € × 11,1083
286,67 €
Grundbeitrag (Mindestbetrag)
98,04 €
Bundesmittel 19,15 % vom Risikobeitrag
−54,90 €
Jahresbeitrag
329,81 €

Quelle: Eigene Berechnung mit dem Beitragsrechner LBG der SVLFG (Umlage 2025); Annahmen wie oben

Zum Vergleich: Für 3,5 ha nannte die SVLFG im Herbst 2023 einen Beitrag von 179,32 € für das Umlagejahr 2022. Nach dem Rechner für 2025 sind es für dieselbe Fläche 199,58 €. Kleine Flächen trifft vor allem der Grundbeitrag: Bei 1 ha macht er mehr als drei Viertel des Beitrags aus.

Sonderfälle: stillgelegte Flächen, Forstbetriebsgemeinschaft, Landwirtschaft

  • Vertraglich stillgelegter Wald: Forstflächen, die vertraglich aus der Produktion genommen sind, zählen pauschal 0,1 BER je ha, ohne Degression (SVLFG, 2023).
  • Forstbetriebsgemeinschaft: Ist die FBG nur Dienstleister für ihre Mitglieder, bleiben diese selbst Unternehmer und zahlen ihren eigenen Grundbeitrag. Anders ist es, wenn die FBG die Flächen selbst als Unternehmerin bewirtschaftet (SVLFG, 2023).
  • Wald und Landwirtschaft zusammen: Haben Sie auch Acker, Grünland oder Tiere, bilden die Flächen meist ein Unternehmen. Der Rechner der SVLFG zählt dann alle Berechnungseinheiten zusammen und setzt nur einen Grundbeitrag an.
  • Ab 100 ha: Hier berücksichtigt die SVLFG den betrieblichen Hiebsatz, mindestens 4 Einschlagsfestmeter je ha. Lassen Sie sich den Beitrag dann konkret berechnen.

Kauf, Erbe, Verkauf: Was Sie der SVLFG melden müssen

Die SVLFG erfährt nicht automatisch, wem ein Wald gehört. Sie sind zur Meldung verpflichtet. Die Fristen stehen in § 192 SGB VII.

Meldepflichten gegenüber der SVLFG
Wer meldetFrist
Wechsel des Eigentümers (Verkauf, Erbe, Schenkung)bisheriger und neuer Unternehmer4 Wochen nach dem Wechsel (§ 192 Abs. 4)
Erstmals ein Unternehmen begonnenneuer Unternehmer1 Woche nach Beginn (§ 192 Abs. 1)
Fläche geändert (Zukauf, Teilverkauf)Unternehmer4 Wochen (§ 192 Abs. 2 Nr. 3)

Quelle: § 192 SGB VII, Mitteilungs- und Auskunftspflichten von Unternehmern.

Melden Sie einen Verkauf nicht, kann der Bescheid weiter an Sie gehen. Klären Sie mit der SVLFG, bis zu welchem Tag Sie veranlagt werden, und vereinbaren Sie im Kaufvertrag, wer den Beitrag für das Übergabejahr trägt. Bei einer Erbengemeinschaft lohnt es sich, eine Person für die Post der SVLFG zu bestimmen. Mehr dazu auf der Seite Wald geerbt – was tun?; den ganzen Verkauf beschreibt Wald verkaufen: Ablauf.

Die SVLFG in der Kostenrechnung

Von den drei Pflichtposten eines Waldbesitzers ist der SVLFG-Beitrag meist der größte – in unseren Beispielen größer als Grundsteuer und Gewässerumlage zusammen. Bei 10 ha sind es rund 330 € im Jahr, bei 1 ha rund 127 €. Das gehört in jede ehrliche Rechnung, ob Wald sich als Anlage lohnt. Wir zeigen das auf der Seite Wald als Geldanlage. Die übrigen Posten finden Sie unter Grundsteuer für Wald und Wasser- und Bodenverband, die Kaufnebenkosten unter Was kostet Wald?.

Ein Gedanke für Käufer: Weil der Grundbeitrag je Unternehmen anfällt, wird der Beitrag je Hektar mit der Größe günstiger. Bei 1 ha zahlen Sie rund 127 € je Hektar, bei 50 ha rund 22 €. Wer ohnehin Wald besitzt, zahlt für einen Zukauf in der Regel keinen zweiten Grundbeitrag, weil die Flächen zu einem Unternehmen gehören. Was Sie bei der Besichtigung prüfen sollten, steht unter Wald kaufen: Worauf achten?.

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Häufige Fragen

Muss ich für meinen Wald Beitrag an die Berufsgenossenschaft zahlen?

Ja, in aller Regel. Waldbesitz gilt als forstwirtschaftliches Unternehmen, für das die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft der SVLFG zuständig ist (§ 123 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII). Es reicht, dass Sie Eigentümer sind und den Wald nutzen könnten. Befreien lassen können sich nur Unternehmer mit höchstens 0,25 ha (§ 5 SGB VII).

Wie hoch ist der SVLFG-Beitrag für 10 Hektar Wald?

Nach dem Beitragsrechner der SVLFG für das Umlagejahr 2025 rund 330 € im Jahr: 286,67 € Risikobeitrag plus 98,04 € Grundbeitrag, abzüglich 54,90 € Bundesmittel. Voraussetzung: reiner Forstbetrieb ohne weitere Flächen und ohne Beschäftigte.

Wie berechnet die SVLFG den Beitrag für Wald?

Die Fläche wird in Berechnungseinheiten umgerechnet – bis 5 ha 0,3487 je Hektar, darüber sinkend. Die Einheiten werden mit dem Hebesatz und dem Risikogruppenfaktor Forst multipliziert; 2025 ergab das 83,20 € je Einheit. Dazu kommt ein Grundbeitrag von mindestens 98,04 €.

Kann ich mich als Waldbesitzer von der Berufsgenossenschaft befreien lassen?

Nur bei höchstens 0,25 ha und nur auf Antrag (§ 5 SGB VII). Die Befreiung ist unwiderruflich, Sie sind dann bei Unfällen im eigenen Wald nicht mehr über die SVLFG versichert. Bei größeren Flächen ist eine Befreiung nicht möglich.

Warum kommt der Beitragsbescheid erst im Sommer?

Die SVLFG rechnet nachträglich ab: Der Bescheid im Juli oder August 2026 gilt für das Jahr 2025. Ab einem Jahresbeitrag von 160 € erhebt sie zusätzlich Vorschüsse für das laufende Jahr, für 2026 zum 15.01. und 15.05.2027.

Was muss ich beim Verkauf meines Waldes der SVLFG melden?

Den Wechsel des Unternehmers. Bisheriger und neuer Eigentümer müssen ihn binnen vier Wochen melden (§ 192 Abs. 4 SGB VII). Sonst kann der Bescheid weiter an Sie gehen.

Geschrieben von

René Lindelaub

Geschäftsführer der IMMOBRA GmbH in Brandenburg an der Havel, Immobilienmakler mit Erlaubnis nach § 34c GewO. Jede Zahl auf dieser Seite steht mit Quelle und Stand dabei; Rechtsfragen im Einzelfall klären Notar, Steuerberater oder Anwalt.

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