Immobilie vermieten in Brandenburg an der Havel
Sie möchten Ihre Wohnung, Ihr Haus oder Ihre Gewerbefläche in Brandenburg an der Havel vermieten? Wir legen mit Ihnen eine marktgerechte Miete fest, präsentieren Ihre Immobilie, zeigen sie ausschließlich in Einzelbesichtigungen und wählen mit Ihnen einen passenden Mieter aus. Auf Wunsch ist danach unser Hausmeisterservice vor Ort, und über unsere Handwerkervermittlung finden Sie passende Betriebe.
- Mitglied im IVD und Regionaldirektion im BVFI
- Ausschließlich Einzelbesichtigungen
- Vermietung, Hausmeister und Handwerker aus einer Hand
Unsere Leistungen für Vermieter in Brandenburg an der Havel
Vermietung
Miete festlegen, Exposé und Anzeige, Einzelbesichtigungen, Mieterauswahl, Mietvertrag und Übergabe. So läuft die Vermietung ab
Energieausweis
Die Pflichtangaben gehören schon in die Anzeige, vorzulegen ist er spätestens bei der Besichtigung. Zum Energieausweis
Hausmeisterservice
Kleine Reparaturen, Pflege von Haus und Garten und ein Ansprechpartner vor Ort. Zum Hausmeisterservice
Handwerkervermittlung
Passende Handwerksbetriebe für Reparatur, Renovierung und Modernisierung. Zur Handwerkervermittlung
So vermieten wir Ihre Immobilie
- Miete festlegen: Wir ermitteln eine marktgerechte Miete aus Lage, Zustand und Ausstattung Ihrer Immobilie und gleichen sie mit dem qualifizierten Mietspiegel 2026 und aktuellen Angeboten ab.
- Exposé und Anzeige: Wir erstellen ein Exposé mit Fotos und Grundriss und veröffentlichen die Anzeige. Die Pflichtangaben aus dem Energieausweis gehören schon in die Anzeige (§ 87 Gebäudemodernisierungsgesetz).
- Besichtigungen: Wir zeigen Ihre Immobilie in Einzelterminen und legen den Energieausweis spätestens bei der Besichtigung vor (§ 80 Abs. 4 Gebäudemodernisierungsgesetz).
- Mieter auswählen: Selbstauskunft und Bonitätsnachweise holen wir datenschutzgerecht Schritt für Schritt ein. Wer einzieht, entscheiden Sie.
- Vertrag und Übergabe: Mietvertrag, Kaution, Übergabeprotokoll mit Zählerständen und Schlüsselübergabe. Danach ist auf Wunsch unser Hausmeisterservice für Sie da.
Mieten in Brandenburg an der Havel: Mietspiegel 2026 und Marktdaten
Seit 30. Juni 2026 gilt in Brandenburg an der Havel ein neuer qualifizierter Mietspiegel. Er gilt bis 29. Juni 2028 für nicht preisgebundene Wohnungen in Häusern mit drei oder mehr Wohnungen und unterscheidet fünf Lageklassen, den Zustand des Gebäudes, die Ausstattung und drei Größenklassen. Die Stadt bietet dazu einen Online-Rechner an. Der Mietspiegel ist die wichtigste Grundlage, wenn Sie eine Miete begründen oder erhöhen möchten.
| Kennzahl | Wert | Quelle |
|---|---|---|
| Mietspiegel 2026, Mittelwerte der qualifizierten Tabellenfelder | 5,25 bis 9,41 €/m² nettokalt | Stadt Brandenburg an der Havel, gültig 30.06.2026 bis 29.06.2028 |
| Durchschnittliche Nettokaltmiete | 5,88 €/m², in Wohnungen ab Baujahr 2010: 8,48 €/m² | Zensus 2022 |
| Leerstehende Wohnungen | 3.827 von 44.494, rund 8,6 % | Zensus 2022 |
| Nettokaltmiete in verkauften Mehrfamilienhäusern | Ø 6,7 €/m², Spanne 4,9 bis 9,7 €/m² (28 Kauffälle) | Grundstücksmarktbericht 2025 des Gutachterausschusses |
Der Leerstand im Zensus hat oft bauliche Gründe: Rund 1.750 Wohnungen standen wegen laufender oder geplanter Baumaßnahmen leer, 575 wegen eines geplanten Abrisses. In neueren Wohnungen liegt die Miete deutlich über dem Durchschnitt. Quellen: Amt für Statistik Berlin-Brandenburg, Zensus 2022 und Grundstücksmarktbericht 2025.
Gilt die Mietpreisbremse in Brandenburg an der Havel?
Nein. Die Mietpreisbegrenzungsverordnung des Landes Brandenburg gilt vom 1. Januar 2026 bis 31. Dezember 2029 in 36 Gemeinden, darunter Potsdam, Werder (Havel), Falkensee und Bernau bei Berlin. Brandenburg an der Havel gehört nicht dazu. Bei einer Neuvermietung vereinbaren Sie die Miete deshalb frei; Grenzen setzen nur die Regeln gegen Mietpreisüberhöhung und Mietwucher.
Auch die abgesenkte Kappungsgrenze von 15 % gilt hier nicht. Bestandsmieten dürfen Sie bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete erhöhen, höchstens um 20 % in drei Jahren. Wie das geht, erklären wir auf unserer Seite zur Hausverwaltung.
Wer zahlt den Makler bei der Vermietung?
Es zahlt, wer bestellt. Beauftragen Sie uns als Vermieter mit der Vermietung einer Wohnung, tragen Sie die Provision; von Mietinteressenten darf ein Makler dann nichts verlangen (§ 2 Abs. 1a Wohnungsvermittlungsgesetz). Mieter zahlen nur, wenn der Makler ausschließlich in ihrem Auftrag eine Wohnung sucht, und dann höchstens zwei Monatsmieten ohne Nebenkosten zuzüglich Umsatzsteuer. Den Vermittlungsvertrag schließen wir in Textform und vereinbaren die Provision vorab. Für Gewerbeflächen gelten diese Regeln nicht.
Das müssen Vermieter bei der Neuvermietung beachten
- Energieausweis: spätestens bei der Besichtigung vorlegen und nach Vertragsschluss übergeben; die Pflichtangaben gehören schon in die Anzeige. Verstöße können bis zu 10.000 € kosten. Ab 1. Januar 2027 wird der Energieausweis digital ausgestellt, und die Pflicht gilt auch bei einer Vertragsverlängerung. Zum Energieausweis
- Mietkaution: höchstens drei Nettokaltmieten; der Mieter darf sie in drei Monatsraten zahlen. Die Kaution legen Sie getrennt von Ihrem Vermögen bei einem Kreditinstitut an (§ 551 BGB).
- Selbstauskunft: Zur Besichtigung dürfen Sie nur Name und Anschrift erfragen, Angaben zum Einkommen erst, wenn jemand die Wohnung mieten möchte. Einkommensnachweis und Bonitätsauskunft kommen erst beim ausgewählten Interessenten in Betracht (Orientierungshilfe der Datenschutzkonferenz).
- Mietvertrag: Betriebskosten dürfen Sie nur umlegen, wenn der Vertrag das vorsieht. Staffel- und Indexmieten müssen schriftlich vereinbart werden.
Objektbetreuung: Aufgaben und Unterschied zu Hausmeister und Hausverwaltung
Neben Vermietung und Hausverwaltung fragen Eigentümer oft nach einer Objektbetreuung. Der Begriff ist nicht gesetzlich festgelegt. Gemeint ist meist die technische Betreuung einer Immobilie im Auftrag des Eigentümers, damit Haus und Außenanlagen in gutem Zustand bleiben.
Was macht ein Objektbetreuer?
- Reinigung innerhalb und außerhalb des Gebäudes
- Pflege von Garten und Außenanlagen, Winterdienst
- Kontrollgänge, kleine Reparaturen und Instandhaltung
- Handwerker und Dienstleister beauftragen und ihre Arbeit kontrollieren
Objektbetreuung, Hausmeister oder Hausverwaltung?
Der Hausmeister wird meist auf Anfrage von Mietern oder Eigentümer tätig. Die Objektbetreuung übernimmt den technischen Teil der Verwaltung eigenständig nach den Vorgaben des Eigentümers; Mietverträge, Mieteingang und Betriebskostenabrechnung bleiben bei Ihnen. Die Hausverwaltung übernimmt beides, die kaufmännische und die technische Verwaltung.
| Aufgabe | Hausmeister | Objektbetreuung | Hausverwaltung |
|---|---|---|---|
| Kleine Reparaturen, Pflege vor Ort | ja | ja | über Hausmeister und Handwerker |
| Instandhaltung planen, Dienstleister steuern | nein | ja | ja |
| Mietverträge, Mieteingang, Betriebskosten | nein | nein | ja |
Eine Objektbetreuung passt etwa zu kleineren Häusern oder wenn Sie längere Zeit nicht vor Ort sind. In Brandenburg an der Havel übernimmt unser Hausmeisterservice Kontrollgänge, kleine Reparaturen, Grünpflege sowie Treppenhaus- und Außenreinigung; passende Handwerksbetriebe finden Sie über unsere kostenlose Handwerkervermittlung. Worauf Sie bei der Wahl einer Hausverwaltung für die kaufmännische Seite achten, lesen Sie auf unserer Seite zur Hausverwaltung.
Wie viel bleibt nach den Kosten übrig? Unser Rechner zeigt Brutto- und Nettorendite Ihrer vermieteten Immobilie.
Mietrendite-Rechner
Brutto- und Nettorendite einer vermieteten Wohnung oder eines Mehrfamilienhauses.
- Jahresnettokaltmiete
- Bruttomietrendite
- Kaufpreisfaktor
- Nettomietrendite
Die Nettomietrendite bezieht Kaufnebenkosten und nicht umlagefähige Kosten ein, aber keine Finanzierung und keine Steuern.
Vermietete Immobilie verkaufen oder bewerten?
Sie überlegen, eine vermietete Wohnung oder ein Mehrfamilienhaus zu verkaufen? Worauf es dabei ankommt, lesen Sie in unseren Ratgebern Vermietete Wohnung verkaufen und Mehrfamilienhaus verkaufen. Den Wert Ihrer Immobilie ermitteln wir mit der kostenlosen Immobilienbewertung.
Häufige Fragen zur Vermietung
Gilt in Brandenburg an der Havel die Mietpreisbremse?
Nein. Die Mietpreisbegrenzungsverordnung des Landes gilt vom 1. Januar 2026 bis 31. Dezember 2029 für 36 Gemeinden, darunter Potsdam, Werder (Havel) und Falkensee, nicht aber für Brandenburg an der Havel. Bei einer Neuvermietung vereinbaren Sie die Miete frei; Grenzen setzen nur die Regeln gegen Mietpreisüberhöhung und Mietwucher.
Um wie viel darf ich die Miete erhöhen?
Bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete, wenn die Miete zum Zeitpunkt der Erhöhung seit 15 Monaten unverändert ist, und höchstens um 20 % innerhalb von drei Jahren (§ 558 BGB). Die abgesenkte Kappungsgrenze von 15 % gilt in Brandenburg an der Havel nicht. Als Begründung eignet sich der qualifizierte Mietspiegel 2026.
Wer zahlt den Makler, wenn ich meine Wohnung vermieten lasse?
Sie als Vermieter, wenn Sie den Makler beauftragen. Mieter zahlen nur, wenn der Makler ausschließlich in ihrem Auftrag sucht, und dann höchstens zwei Monatsmieten ohne Nebenkosten zuzüglich Umsatzsteuer (Wohnungsvermittlungsgesetz).
Wie hoch darf die Kaution sein?
Höchstens drei Nettokaltmieten ohne Betriebskostenvorauszahlung. Der Mieter darf die Kaution in drei gleichen Monatsraten zahlen, die erste zu Beginn des Mietverhältnisses. Sie müssen die Kaution getrennt von Ihrem Vermögen bei einem Kreditinstitut anlegen; die Zinsen stehen dem Mieter zu (§ 551 BGB).
Muss ich bei der Besichtigung einen Energieausweis zeigen?
Ja, spätestens bei der Besichtigung, und nach Vertragsschluss übergeben Sie ihn dem Mieter (§ 80 Gebäudemodernisierungsgesetz). Die wichtigsten Kennwerte gehören schon in die Anzeige. Ab 1. Januar 2027 gilt die Pflicht auch bei einer Verlängerung des Mietvertrags. Mehr zum Energieausweis.
Welche Angaben darf ich von Mietinteressenten verlangen?
Zur Besichtigung nur Name, Vorname und Anschrift; einen Ausweis dürfen Sie sich zeigen lassen, aber nicht kopieren. Angaben zum Einkommen und zur Zahl der Mitbewohner erst, wenn der Interessent die Wohnung mieten möchte. Einkommensnachweis und Bonitätsauskunft erst beim ausgewählten Interessenten.
Wer kümmert sich nach der Vermietung um die Immobilie?
Vor Ort hilft unser Hausmeisterservice in Brandenburg an der Havel; Reparaturen vermitteln wir über unsere kostenlose Handwerkervermittlung. Für Mieteingang und Betriebskostenabrechnung brauchen Sie eine Hausverwaltung; worauf Sie achten, steht auf unserer Seite zur Hausverwaltung.
Stand: September 2026. Die Angaben sind allgemeine Informationen und ersetzen keine Rechts- oder Steuerberatung.