Tippgeber werden: Prämie für Ihren Immobilientipp
Sie wissen, dass jemand in Ihrem Umfeld ein Haus, eine Wohnung oder ein Grundstück in Brandenburg verkaufen möchte? Dann geben Sie uns einen Tipp. Wir sprechen mit dem Eigentümer, bewerten die Immobilie kostenlos und übernehmen auf Wunsch den Verkauf. Kommt der Verkauf über IMMOBRA zustande, erhalten Sie 10 % unserer Nettoprovision als Dankeschön, als Geschäftspartner 20 %.
Was Ihr Tipp wert ist
Privatpersonen
10 %
unserer Nettoprovision, höchstens 5.000 € je Immobilie. Für Nachbarn, Freunde, Verwandte und frühere Kunden.
Geschäftspartner
20 %
unserer Nettoprovision zuzüglich Mehrwertsteuer, auf Grundlage einer Kooperationsvereinbarung. Für Hausverwaltungen, Handwerksbetriebe, Banken und Berater.
| Kaufpreis | Provision IMMOBRA (netto) | Prämie Privatperson | Prämie Geschäftspartner |
|---|---|---|---|
| 250.000 € | 15.000 € | 1.500 € | 3.000 € |
| 400.000 € | 24.000 € | 2.400 € | 4.800 € |
| 900.000 € | 54.000 € | 5.000 € | 10.800 € |
So läuft es ab
- Tipp abgeben: Sie nennen uns im Formular die Immobilie und den Eigentümer. Das dauert etwa zwei Minuten. Per E-Mail erhalten Sie sofort eine Eingangsbestätigung mit Ihrer Tipp-Nummer.
- Prüfung und Bestätigung: Wir prüfen, ob uns die Immobilie schon bekannt ist oder bereits angeboten wird, und bestätigen Ihnen den Tipp schriftlich.
- Gespräch mit dem Eigentümer: Wir melden uns beim Eigentümer, bewerten die Immobilie kostenlos vor Ort und übernehmen auf Wunsch den Verkauf. Sie selbst müssen nichts weiter tun.
- Prämie nach dem Verkauf: Ist der Kaufvertrag beurkundet und unsere Provision eingegangen, überweisen wir Ihre Prämie innerhalb von 14 Tagen.
Tipps von Geschäftspartnern
Hausverwaltungen, Handwerksbetriebe, Banken, Finanz- und Steuerberater, Architekten oder Umzugsunternehmen erfahren oft als Erste, dass eine Immobilie verkauft werden soll. Geschäftspartner erhalten 20 % unserer Nettoprovision zuzüglich Mehrwertsteuer. Grundlage ist eine kurze Kooperationsvereinbarung, die wir nach Ihrem ersten Tipp mit Ihnen schließen. Sie gilt auch für Tipps, die Sie in den 3 Monaten vor der Unterzeichnung abgegeben haben.
- Wir bestätigen oder beantworten jeden Tipp innerhalb von 10 Werktagen.
- Sie informieren den Eigentümer vorab, dass Sie für den Tipp eine Prämie erhalten können. So bleibt Ihre Empfehlung transparent.
- Die Prämie richtet sich nach unserer Provision für den Verkauf, nicht nach Nebenleistungen wie dem Energieausweis. Muss IMMOBRA die Provision erstatten, wird die Prämie anteilig zurückgezahlt.
- Bitte klären Sie vorab, ob Ihr Berufsrecht oder Ihr Arbeitgeber die Annahme einer Tippgeber-Prämie erlaubt.
Woran Sie einen anstehenden Verkauf erkennen
- Eine Immobilie wurde geerbt, und die Erben wohnen nicht vor Ort.
- Ältere Eigentümer ziehen in eine kleinere Wohnung, zu ihren Kindern oder in betreutes Wohnen.
- Ein Paar trennt sich, und das gemeinsame Haus soll verkauft werden.
- Jemand zieht beruflich weg, oder das Haus ist für die Familie zu klein geworden.
- Ein Vermieter möchte sich von einer vermieteten Wohnung oder einem Mehrfamilienhaus trennen.
- Ein Grundstück liegt seit Jahren ungenutzt.
Wichtig: Sprechen Sie mit dem Eigentümer, bevor Sie uns den Tipp geben. Wir nehmen nur Kontakt auf, wenn sein Einverständnis vorliegt.
Teilnahmebedingungen
- Die Immobilie liegt im Land Brandenburg.
- Die Immobilie ist uns noch nicht bekannt, wird noch nicht öffentlich angeboten (zum Beispiel auf Immobilienportalen, in der Zeitung oder mit einem Verkaufsschild) und ist nicht bei einem anderen Makler in Auftrag.
- Der Eigentümer ist einverstanden, dass wir ihn kontaktieren.
- Sie geben den Tipp über das Formular auf dieser Seite ab, bevor wir einen Maklervertrag mit dem Eigentümer schließen. Maßgeblich ist das Eingangsdatum; gehen mehrere Tipps zur selben Immobilie ein, zählt der erste.
- Der Anspruch entsteht, wenn der Kaufvertrag innerhalb von 12 Monaten nach Eingang Ihres Tipps über IMMOBRA beurkundet wird und unsere Provision vollständig eingegangen ist.
- Privatpersonen erhalten 10 % der bei IMMOBRA eingegangenen Nettoprovision, höchstens 5.000 € je Immobilie. Geschäftspartner erhalten 20 % zuzüglich Mehrwertsteuer gegen Rechnung, auf Grundlage einer Kooperationsvereinbarung.
- Nicht prämiert werden Tipps zur eigenen Immobilie oder zur Immobilie des Ehe- oder Lebenspartners sowie Tipps von Mitarbeitenden der IMMOBRA GmbH.
- Als Tippgeber vermitteln Sie nicht und sind am Verkauf nicht beteiligt. Um die Versteuerung der Prämie kümmern Sie sich selbst.
- Wir können Tipps ablehnen, zum Beispiel wenn eine Bedingung nicht erfüllt ist. Das teilen wir Ihnen mit.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Tippgeber-Prämie?
Privatpersonen erhalten 10 % der Nettoprovision, die IMMOBRA für den Verkauf erhält, höchstens 5.000 €. Bei einem Einfamilienhaus für 400.000 € sind das zum Beispiel 2.400 €. Geschäftspartner erhalten 20 % zuzüglich Mehrwertsteuer.
Muss der Eigentümer einverstanden sein?
Ja. Bitte sprechen Sie vorher mit dem Eigentümer und bestätigen Sie im Formular, dass wir ihn kontaktieren dürfen. So kommt unser Anruf nicht überraschend, und seine Daten bleiben geschützt.
Darf ich mit dem Eigentümer verwandt sein?
Ja. Tipps zu Immobilien von Eltern, Geschwistern, Freunden oder Nachbarn sind willkommen. Ausgenommen sind nur Ihre eigene Immobilie und die Ihres Ehe- oder Lebenspartners.
Was passiert, wenn der Eigentümer erst später verkauft?
Ihr Tipp gilt 12 Monate ab Eingang. Wird der Kaufvertrag in dieser Zeit über IMMOBRA beurkundet, erhalten Sie die Prämie.
Welche Immobilien kommen infrage?
Häuser, Eigentumswohnungen, Mehrfamilienhäuser, Grundstücke und Gewerbeimmobilien im ganzen Land Brandenburg, zum Beispiel in Potsdam, Cottbus, Frankfurt (Oder) oder bei uns in Brandenburg an der Havel.
Muss ich die Prämie versteuern?
Für Privatpersonen zählt eine Tippgeber-Prämie in der Regel zu den sonstigen Einkünften nach § 22 Nr. 3 EStG. Sie bleibt steuerfrei, wenn Ihre Einkünfte dieser Art im Jahr zusammen unter 256 € liegen. Im Zweifel fragen Sie bitte Ihre Steuerberatung.
Jetzt Tipp abgeben
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