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Ratgeber Verkaufen

Haus verkaufen in Brandenburg an der Havel

Ob Einfamilienhaus in einem Ortsteil, Doppelhaushälfte oder Altbau in der Innenstadt: Wer ein Haus in Brandenburg an der Havel verkaufen möchte, braucht einen realistischen Preis, vollständige Unterlagen und einen sauberen Kaufvertrag. Dieser Ratgeber zeigt, was Häuser in der Stadt laut Grundstücksmarktbericht zuletzt gekostet haben, wie der Verkauf abläuft, welche Kosten und Steuern anfallen und was in Brandenburg an der Havel zu beachten ist.

René Lindelaub René Lindelaub Geschäftsführer der IMMOBRA GmbH in Brandenburg an der Havel Aktualisiert am 10 Min. Lesezeit

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Das Wichtigste in Kürze

  • Einfamilienhäuser wurden in Brandenburg an der Havel 2025 laut Grundstücksmarktbericht im Durchschnitt für 306.650 € verkauft (84 Verkäufe); typische freistehende Einfamilienhäuser kosteten 2.624 € je Quadratmeter Wohnfläche.
  • Für den Verkauf brauchen Sie einen Notar und einen gültigen Energieausweis, aber keinen Makler.
  • Notar, Grundbuch und Grunderwerbsteuer von 6,5 % zahlt in der Regel der Käufer.
  • Steuer auf den Gewinn fällt nur an, wenn zwischen Kauf und Verkauf höchstens zehn Jahre liegen und Sie das Haus nicht selbst bewohnt haben.
  • Das Sanierungsgebiet Innenstadt ist seit Ende 2021 aufgehoben. In Teilen der Innenstadt und in Gebieten mit Erhaltungssatzung kann die Stadt aber ein Vorkaufsrecht haben.

Was Häuser in Brandenburg an der Havel kosten

Die verlässlichste Quelle für tatsächlich gezahlte Preise ist der Grundstücksmarktbericht des Gutachterausschusses. Er beruht auf den Kaufverträgen, die Notare dem Gutachterausschuss übersenden. Für Brandenburg an der Havel weist der aktuelle Bericht diese Durchschnittswerte aus:

  • Ø 2.624 €/m² WohnflächeGebrauchte freistehende Einfamilienhäuser44 Verkäufe
  • Ø 1.941 €/m² WohnflächeDoppelhaushälften und Reihenendhäuser22 Verkäufe
  • Ø 1.207 €/m² WohnflächeModernisierte Mehrfamilienhäuser, Baujahr um 190015 Verkäufe
  • Ø 171 €/m² GrundstückBauland für Einfamilienhäuser27 Verkäufe
Quelle: Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Brandenburg an der Havel, Grundstücksmarktbericht 2025. Durchschnittswerte; der Wert einer einzelnen Immobilie hängt von Lage, Zustand und Grundstück ab. © Gutachterausschüsse für Grundstückswerte BB 2025, dl-de/by-2-0 (www.govdata.de/dl-de/by-2-0), https://www.gutachterausschuss-bb.de

Diese Werte sind Durchschnitte über sehr unterschiedliche Häuser; der Bericht unterscheidet Einfamilienhäuser nicht nach Baujahr oder Zustand. Was Ihr Haus wert ist, hängt vor allem von Lage, Grundstücksgröße, Zustand, Energiebedarf und Ausstattung ab. Den Bodenrichtwert Ihres Grundstücks finden Sie kostenlos im amtlichen Portal BORIS Brandenburg, aktuell zum Stichtag 1. Januar 2026, oder in unserer Bodenrichtwert-Auskunft für Brandenburg an der Havel.

Preis-Check für Ihr Haus

Hauspreis-Check Brandenburg

Wählen Sie Ort, Haustyp und Wohnfläche. Wir rechnen mit den Durchschnittspreisen der Gutachterausschüsse, wie unsere Kurzbewertung. Ihre Eingaben werden nicht gespeichert.

m²

Typische Preisspanne für 130 m² in Brandenburg an der Havel

300.000 bis 385.000 €

Vergleichswert
2.624 €/m² Wohnfläche
Marktsegment
Freistehende Ein- und Zweifamilienhäuser
Datengrundlage
Werte für Brandenburg an der Havel, 44 Verkäufe

Orientierungswert aus Durchschnittspreisen der Gutachterausschüsse, kein Verkehrswert. Lage im Detail, Grundriss, Ausstattung und Zustand können den Wert deutlich verändern.

Haus genau bewerten

Eine persönliche Einschätzung mit Besichtigung erhalten Sie mit unserer kostenlosen Immobilienbewertung. Wie Gutachter den Wert eines Hauses ermitteln, erklärt der Ratgeber Hausbewertung.

So läuft der Hausverkauf ab

Eine Immobilie richtig verkaufen in sieben SchrittenSchritt 1VorbereitenZiele, Kredit,SteuernSchritt 2WertermittelnVergleich,BodenrichtwertSchritt 3UnterlagenGrundbuch,EnergieausweisSchritt 4VermarktenExposé,AnzeigenSchritt 5BesichtigenTermine,Käufer prüfenSchritt 6NotarEntwurf,BeurkundungSchritt 7ÜbergebenProtokoll,Schlüssel
Eine Immobilie richtig verkaufen in sieben SchrittenSchritt 1VorbereitenZiele, Kredit,SteuernSchritt 2WertermittelnVergleich,BodenrichtwertSchritt 3UnterlagenGrundbuch,EnergieausweisSchritt 4VermarktenExposé,AnzeigenSchritt 5BesichtigenTermine,Käufer prüfenSchritt 6NotarEntwurf,BeurkundungSchritt 7ÜbergebenProtokoll,Schlüssel
Der Hausverkauf in sieben Schritten, von der Vorbereitung bis zur Übergabe.
  1. Vorbereiten: Zeitplan festlegen, mit der Bank über einen laufenden Kredit sprechen, steuerliche Fragen klären. Mehr im Ratgeber Haus verkaufen trotz laufendem Kredit.
  2. Wert ermitteln: Marktbericht, Bodenrichtwert und vergleichbare Angebote auswerten oder eine Bewertung einholen.
  3. Unterlagen zusammenstellen: siehe Liste unten.
  4. Vermarkten: Exposé mit guten Fotos und richtigen Angaben, Anzeigen oder diskrete Ansprache vorgemerkter Interessenten.
  5. Besichtigen: Termine vorbereiten, Fragen beantworten, die Finanzierung der Interessenten prüfen.
  6. Notar: Vertragsentwurf lesen, Beurkundung, danach Vormerkung für den Käufer und Einholung der Genehmigungen und Bescheinigungen.
  7. Übergeben: nach Zahlung des Kaufpreises, mit Übergabeprotokoll und Zählerständen.

Jeden Schritt ausführlich mit Checkliste zum Abhaken beschreibt der Ratgeber Immobilie richtig verkaufen in 7 Schritten.

Unterlagen für den Hausverkauf

  • aktueller Grundbuchauszug (Grundbuchamt beim Amtsgericht Brandenburg an der Havel, Magdeburger Straße 47)
  • Flurkarte (Liegenschaftskarte)
  • Grundrisse, Schnitte und Wohnflächenberechnung
  • Baugenehmigung und Baubeschreibung, auch für Anbauten, Garagen oder einen ausgebauten Dachboden
  • gültiger Energieausweis
  • Nachweise über Modernisierungen, etwa von Dach, Fenstern oder Heizung
  • Grundsteuerbescheid und Nachweis der Gebäudeversicherung
  • bei Wassergrundstücken: vorhandene Genehmigungen für Steg, Bootshaus oder Uferbefestigung

Straßenbaubeiträge werden in Brandenburg seit dem 01.01.2019 nicht mehr erhoben (§ 8 Abs. 1 Satz 2 Kommunalabgabengesetz). Erschließungsbeiträge für die erstmalige Herstellung einer Straße nach §§ 127 ff. Baugesetzbuch gibt es weiterhin; klären Sie vor dem Verkauf, ob noch Bescheide offen sind, und lassen Sie die Verteilung im Kaufvertrag regeln.

Was in Brandenburg an der Havel zu beachten ist

Sanierungsgebiete

Das Sanierungsgebiet „Innenstadt“ wurde zum 31.12.2021 aufgehoben (Amtsblatt der Stadt Nr. 37 vom 06.12.2021). Eine sanierungsrechtliche Genehmigung für den Verkauf ist dort deshalb nicht mehr nötig. Prüfen Sie im Grundbuch, ob noch ein Sanierungsvermerk eingetragen ist, und klären Sie, ob ein Ausgleichsbetrag nach § 154 Baugesetzbuch festgesetzt oder schon bezahlt wurde; beides sollte der Kaufvertrag regeln. Ein anderes laufendes Sanierungsgebiet haben wir in den Veröffentlichungen der Stadt nicht gefunden (Stand September 2026).

Denkmalschutz

Steht Ihr Haus unter Denkmalschutz, müssen Sie den Käufer darauf hinweisen und den Eigentümerwechsel unverzüglich der Denkmalschutzbehörde anzeigen (§ 13 Abs. 2 Brandenburgisches Denkmalschutzgesetz). Eine Genehmigung für den Verkauf selbst sieht das Gesetz nicht vor. Halten Sie denkmalrechtliche Genehmigungen für frühere Umbauten für den Käufer bereit.

Vorkaufsrecht der Stadt

Die Stadt erfährt über den Notar vom Verkauf und kann ein bestehendes Vorkaufsrecht innerhalb von drei Monaten ausüben (§ 28 BauGB). In Brandenburg an der Havel betrifft das vor allem bestimmte Grundstücke in der Innenstadt mit Altstadt, Neustadt und Dominsel, für die eine Vorkaufsrechtssatzung aus dem Jahr 1991 gilt, sowie die Gebiete mit Erhaltungssatzung: Innenstadt, Görden, Kirchmöser West und die Gartenstadt Plaue (§ 24 Abs. 1 Nr. 4, § 25 BauGB). Der Käufer wird erst im Grundbuch eingetragen, wenn nachgewiesen ist, dass die Stadt kein Vorkaufsrecht hat oder es nicht ausübt; der Kaufpreis wird üblicherweise erst fällig, wenn dieser Nachweis vorliegt.

Grundsteuer im Verkaufsjahr

Die Grundsteuer wird nach den Verhältnissen zu Beginn des Kalenderjahres festgesetzt. Gegenüber der Stadt bleiben Sie deshalb für das ganze Verkaufsjahr Steuerschuldner (§§ 9, 10 Grundsteuergesetz); die Aufteilung ab der Übergabe regelt der Kaufvertrag. Der Hebesatz für die Grundsteuer B beträgt in Brandenburg an der Havel seit 2025 530 % (Hebesatzsatzung vom 17.02.2025).

Gutachterausschuss und Bodenrichtwerte

Den Grundstücksmarktbericht veröffentlicht der Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Brandenburg an der Havel (Klosterstraße 14). Die Bodenrichtwerte zum 01.01.2026 liegen für den individuellen Wohnungsbau in städtischen Lagen zwischen 35 und 200 € je Quadratmeter, in dörflichen Lagen zwischen 30 und 100 € und in Wohnparksiedlungen zwischen 110 und 330 €. Den Wert für Ihr Grundstück finden Sie in BORIS Brandenburg. Alle Preise, Bodenrichtwerte nach Lagen und einen Vergleichswert-Rechner finden Sie unter Immobilienpreise Brandenburg an der Havel.

Kosten und Steuern beim Hausverkauf

KostenWer zahlt?Hinweis
Notar und Grundbuch für den KaufKäufergesetzliche Regel (§ 448 Abs. 2 BGB), vertraglich änderbar
Grunderwerbsteuer 6,5 %Käuferso im Vertrag vereinbart; gegenüber dem Finanzamt haften beide Seiten (§ 13 GrEStG)
Löschung der GrundschuldVerkäuferweil er lastenfrei übergibt; Grundbuchgebühr bei 200.000 € Grundschuld 217,50 €, dazu Notar für die Beglaubigung
VorfälligkeitsentschädigungVerkäufernur bei vorzeitiger Ablösung eines Festzinskredits
EnergieausweisVerkäuferbei IMMOBRA mit Verkaufsauftrag kostenlos
Maklerprovisionnach Vereinbarungbeim Einfamilienhaus an private Käufer höchstens hälftige Weitergabe (§§ 656c, 656d BGB)
Steuer auf den GewinnVerkäufernur innerhalb von zehn Jahren und ohne Eigennutzung
Wer beim Verkauf eines Hauses welche Kosten trägt.

Private Verkäufer versteuern den Gewinn, wenn zwischen Kauf und Verkauf nicht mehr als zehn Jahre liegen (§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG). Steuerfrei bleibt der Verkauf, wenn Sie das Haus seit dem Kauf ausschließlich selbst bewohnt haben oder im Verkaufsjahr und in den beiden Jahren davor. Beträgt der gesamte Gewinn aus solchen Geschäften im Jahr weniger als 1.000 €, fällt keine Steuer an. Klären Sie steuerliche Fragen vor dem Verkauf mit Ihrer Steuerberatung.

Privat oder mit Makler verkaufen?

Rechtlich brauchen Sie nur den Notar. Wer privat verkauft, übernimmt Bewertung, Exposé, Anzeigen, Besichtigungen, die Prüfung der Käufer und die Abstimmung mit dem Notar selbst. Einen fairen Vergleich mit Aufgaben und Kosten lesen Sie im Ratgeber Immobilie privat oder mit Makler verkaufen; typische Stolperfallen zeigt Die häufigsten Fehler beim privaten Immobilienverkauf.

Ihr Makler in Brandenburg an der Havel

IMMOBRA hat seinen Sitz in der Alte Krakauer Str. 29 in Brandenburg an der Havel; Ihr Ansprechpartner ist Geschäftsführer René Lindelaub. Wir bewerten Ihr Haus kostenlos vor Ort, besorgen fehlende Unterlagen, erstellen das Exposé mit professionellen Fotos und je nach Objekt 360°-Rundgang und Luftaufnahmen, führen die Besichtigungen mit vorab geprüften Interessenten und bereiten den Notartermin vor. IMMOBRA ist Mitglied im IVD und Regionaldirektion im BVFI. Mehr dazu auf der Seite Immobilie verkaufen.

Was ist mein Haus in Brandenburg an der Havel wert?

Laut Grundstücksmarktbericht 2025 kosteten gebrauchte freistehende Einfamilienhäuser in der Stadt im Durchschnitt 2.624 € je Quadratmeter Wohnfläche, Doppelhaushälften und Reihenendhäuser 1.941 €. Ihr Haus kann je nach Lage, Grundstück und Zustand deutlich davon abweichen. Eine erste Einschätzung gibt der Preis-Check oben, eine persönliche unsere kostenlose Bewertung.

Wie lange dauert ein Hausverkauf?

Das hängt vor allem vom Angebotspreis, von Lage und Zustand und von der Nachfrage ab. Nach der Einigung kommen die Finanzierung des Käufers und der Notartermin; bis zur Zahlung des Kaufpreises vergehen danach meist einige Wochen.

Wer zahlt beim Hausverkauf den Notar?

Nach der gesetzlichen Regel trägt der Käufer die Kosten der Beurkundung und der Eintragung im Grundbuch (§ 448 Abs. 2 BGB). Der Verkäufer zahlt die Löschung einer Grundschuld, die er nicht übernehmen lassen will.

Brauche ich für den Hausverkauf einen Energieausweis?

Ja. Kaufinteressenten müssen ihn spätestens bei der Besichtigung sehen, und der Käufer erhält ihn unverzüglich nach dem Kaufvertrag (§ 80 Abs. 4 Gebäudemodernisierungsgesetz). Liegt er bei einer Anzeige vor, gehören seine Kennwerte in die Anzeige (§ 87). Mehr auf unserer Seite Energieausweis.

Muss ich beim Hausverkauf Steuern zahlen?

Nur wenn zwischen Kauf und Verkauf höchstens zehn Jahre liegen und Sie das Haus nicht selbst bewohnt haben, weder seit dem Kauf ausschließlich noch im Verkaufsjahr und den beiden Jahren davor (§ 23 EStG). Ein geerbtes Haus übernimmt die Frist des Erblassers.

Stand: September 2026. Die Angaben sind allgemeine Informationen und ersetzen keine Rechts- oder Steuerberatung.

René Lindelaub
Geschrieben von René Lindelaub Geschäftsführer der IMMOBRA GmbH in Brandenburg an der Havel

Erstveröffentlichung 15.04.2015, aktualisiert 25.09.2026. Allgemeine Informationen, keine Rechts- oder Steuerberatung.