Energieausweis für Immobilien in Brandenburg

Was ist ein Energieausweis und warum braucht man ihn beim Immobilienverkauf?

Der Energieausweis ist ein Dokument, das Auskunft über den energetische Zustand eines Hauses, d.h. über dessen tatsächlichen bzw. mutmaßlichen Energieverbrauch gibt. Anhand des Energieausweises lassen sich Immobilien energetisch vergleichen, so dass potentielle Käufer bzw. Mieter die zu erwartenden Energiekosten einschätzen können.

Erstellung Ihres Energieausweises in Brandenburg

Wann benötige ich einen Energieausweis?

Energieausweis Haus

Einen Energieausweis benötigen Sie sowohl beim Verkauf als auch bei der Vermietung eines Hauses. Das gilt für Wohngebäude und Nichtwohngebäude gleichermaßen.

Ausnahmen von der Energieausweispflicht:

  • Bei Gebäuden mit einer maximalen Nutzfläche von 50 qm
  • Beim Verkauf eines unter Denkmalschutz stehenden Hauses
  • Bei einem sogenannten Abrisshaus, d.h. wenn Verkäufer oder Käufer den Abriss des Hauses planen

Energieausweis Eigentumswohnung

Zum Verkauf oder zur Vermietung einer Eigentumswohnung benötigen Sie ebenfalls einen Energieausweis. Jedoch erfolgt die Ausstellung eines Energieausweises in dem Fall nicht exklusiv für Ihre Wohnung, sondern für das Gesamtgebäude. Sämtliche Wohnungen innerhalb eines Gebäudes erhalten also denselben Energieausweis, wenngleich sich der Energieverbrauch im Einzelfall deutlich unterscheidet.

Welche Angaben muss ein Energieausweis enthalten?

Pflichtangaben für Inserate von Wohngebäuden sind die folgenden:

  • Baujahr
  • Heizungsart
  • Energieausweistyp, d.h. Verbrauchs- oder Bedarfsausweis
  • Endenergiebedarf bzw. -verbrauch in kWh/Quadratmeter
  • Energieeffizienzklasse (bei neuen Energieausweisen)

Wann ist der Energieausweis vorzulegen?

Ein gültiger Energieausweis ist Interessenten im Zuge der Objektbesichtigung vorzulegen. Kommt es zum Verkauf bzw. zur Vermietung des betreffenden Objekts, muss die Übergabe des Energieausweises unmittelbar nach Vertragsabschluss erfolgen.

Wie unterscheiden sich Bedarfsausweis und Verbrauchsausweis?

Der Energieausweis für den Immobilienverkauf

Als Eigentümer haben Sie in der Regel die Wahl zwischen einem Bedarfs- und Verbrauchsausweis. Der Verbrauchsausweis informiert über den tatsächlichen Energieverbrauch eines Hauses. Dazu wird aus den abgerechneten Verbrauchswerten der zurückliegenden drei Jahre der Durchschnitt ermittelt.

Der Bedarfsausweis wird auf Grundlage einer Hausanalyse erstellt. Im Zuge einer solchen erfolgt eine Beurteilung von Dach, Wänden, Heizung und Fenstern. Aus der Beschaffenheit der geprüften Gebäudeteile wiederum errechnet sich der theoretische Energieverbrauch eines Hauses.

Erforderlich ist ein Bedarfsausweis generell für Häuser, die vor dem 01.11.1977 erbaut wurden (Datum des Bauantrages) und über weniger als fünf Wohnungen verfügen. Des Weiteren ist ein Bedarfsausweis unumgänglich, wenn im Hinblick auf die Verbrauchswerte eines Hauses weniger als drei Abrechnungsperioden vorgewiesen werden können. Das ist z.B. bei Neubauten der Fall.

Was besagen die Energieausweis-Werte?

Die Energieausweis-Werte geben Auskunft über die Energieeffizienz eines Hauses. Zum schnellen Überblick über den energetische Zustand eines Hauses wird der Energiebedarf bzw. –verbrauch anhand einer Farbskala von grün nach rot abgebildet.

Welcher Energieausweis empfiehlt sich beim Hausverkauf?

Grundsätzlich ist bei jedem Hausverkauf individuell abzuwägen, mit welchem Energieausweis sich Verkaufschancen und Verkaufspreis erhöhen lassen.

Wer darf einen Energieausweis erstellen?

Ausschließlich zertifizierte Fachleute sind zur Ausstellung eines Energieausweises berechtigt. Dazu zählen beispielsweise Architekten, Innenarchitekten, Bauingenieure, Bautechniker, Gebäudeenergieberater im Handwerk sowie ausgebildete Energieberater.

Was kostet der Energieausweis?

Die Kosten für einen Energieausweis sind davon abhängig, ob es sich um einen Bedarfs- oder Verbrauchsausweis handelt.Während die Kosten für einen Verbrauchsausweis bei 50 – 100 € liegen, sollten für einen Bedarfsausweis etwa 400 – 500 € veranschlagt werden. Der große Preisunterschied liegt in der Tatsache begründet, dass die Erstellung eines Bedarfsausweises eine Besichtigung vor Ort voraussetzt.

Wie lange behält der Energieausweis seine Gültigkeit?

Generell ist der Energieausweis für 10 Jahre gültig. In Ausnahmefällen muss der Ausweis jedoch vorzeitig ersetzt werden, wenn darin z.B. bestimmte Mindestangaben fehlen. Werden an einem Haus energetisch relevante Veränderungen vorgenommen, bedarf es ebenfalls einer Erneuerung des Energieausweises.Sofern Ihr Energieausweis nicht älter als 10 Jahre ist und den Anforderungen der EnEv genügt, dürfen Sie ihn nutzen. Das gilt auch für einige ältere Ausweise, beispielsweise den Wärmeausweis, den Energiebedarfsausweis oder die Gebäudeenergiepässe.

Womit muss ich rechnen, wenn ich keinen Energieausweis vorlege?

Legen Sie als Verkäufer bzw. Vermieter keinen Energieausweis vor, begehen Sie damit eine Ordnungswidrigkeit, die ein Bußgeld von bis zu 15.000 Euro zur Folge haben kann. Zwar wird Sie vermutlich nicht jeder Interessent im Zuge einer Besichtigung nach einem Energieausweis fragen, dennoch sollten Sie die Energieausweispflicht sehr ernst nehmen.

Wir übernehmen die Erstellung & Kosten für Ihren Energieausweis

Wenn Sie uns mit dem Verkauf Ihrer Immobilie beauftragen, übernehmen wir die Erstellung und die Kosten des Energieausweises.