Alte Krakauer Str. 29 · 14776 Brandenburg an der Havel Kostenfrei 0800 1887060 03381 212411

Für selbst genutzte Eigentumswohnungen

Wohnung verkaufen in Brandenburg

Bei einer Eigentumswohnung kaufen Interessenten mehr als vier Wände: Sie werden Mitglied einer Eigentümergemeinschaft. Deshalb fragen Käufer und ihre Banken nach Hausgeld, Rücklage und den Beschlüssen der letzten Jahre. Wir bewerten Ihre Wohnung, stellen die Unterlagen vollständig zusammen und begleiten Sie bis zur Übergabe.

  • Kostenlose Bewertung mit Besichtigung
  • Unterlagen der Gemeinschaft besorgen wir mit Ihrer Vollmacht
  • Begleitung bis zur Übergabe

Kostenlose Bewertung anfragen

  • Brandenburg an der Havel 2.136 €/m² Ø Bestandswohnungen laut Marktbericht 2025
  • Land Brandenburg 2.903 €/m² Ø Weiterverkauf 2025, 1.210 Verkäufe
  • Unsere Bewertung kostenlos mit Besichtigung, unverbindlich
  • Marktpreise aus dem Grundstücksmarktbericht Brandenburg an der Havel und ein realistischer Angebotspreis
  • Unterlagen der Eigentümergemeinschaft vollständig, bevor die ersten Fragen kommen
  • Besichtigungen, Käuferprüfung und Notartermin aus einer Hand

Was Wohnungen in Brandenburg an der Havel kosten

Der Gutachterausschuss der Stadt zählte 2025 insgesamt 66 verkaufte Eigentumswohnungen mit zusammen 14,9 Mio. € Umsatz; 2023 waren es 93, 2024 noch 70. Wohnungen, die schon einmal verkauft oder vermietet waren, kosteten im Mittel 2.136 € je m² Wohnfläche. 2023 lag dieser Wert bei 2.515 €, 2024 bei 2.295 €. Neu gebaute Wohnungen im Erstverkauf erzielten 4.415 € je m².

Verkaufte Wohnungen 2025FälleSpanne je m²Mittel je m²Ø Wohnfläche
Bestand, ganz oder teilweise modernisiert16800 – 3.081 €1.860 €73 m²
Bestand in Wassernähe (bis 300 m)7610 – 3.727 €2.097 €72 m²
Bestand in direkter Wasserlage43.450 – 4.074 €3.856 €88 m²
Erstverkauf nach Umwandlung, modernisiert18865 – 3.911 €2.781 €67 m²
Quelle: Grundstücksmarktbericht 2025 des Gutachterausschusses für Grundstückswerte in der Stadt Brandenburg an der Havel, Abb. 123, 126 und 127 (Auswahl). Kaufpreise ohne Anteil an der Erhaltungsrücklage. Wenige Fälle je Gruppe, die Mittelwerte schwanken deshalb stark.

Die Spannen zeigen, wie sehr der Preis vom Einzelfall abhängt. Lage im Haus und in der Stadt, Zustand von Wohnung und Gebäude, Balkon, Aufzug, Stellplatz und die finanzielle Lage der Gemeinschaft machen schnell mehrere hundert Euro je Quadratmeter aus. Durchschnittswerte für Brandenburg an der Havel, Potsdam und die übrigen Städte in der Region und einen Preis-Check für Ihren Ort finden Sie auf unserer Seite Wohnung bewerten.

So läuft der Verkauf einer Eigentumswohnung

Eine Eigentumswohnung verkaufen in sechs SchrittenSchritt 1Unterlagenvom Verwalter undaus dem GrundbuchSchritt 2Wert und PreisLage, Zustand,GemeinschaftSchritt 3ExposéFotos, Grundriss,EnergiekennwerteSchritt 4BesichtigungFragen zu Hausgeldund BeschlüssenSchritt 5Kaufvertragbeim Notar, ggf.mit ZustimmungSchritt 6ÜbergabeSchlüssel undZählerstände
Eine Eigentumswohnung verkaufen in sechs SchrittenSchritt 1Unterlagenvom Verwalter undaus dem GrundbuchSchritt 2Wert und PreisLage, Zustand,GemeinschaftSchritt 3ExposéFotos, Grundriss,EnergiekennwerteSchritt 4BesichtigungFragen zu Hausgeldund BeschlüssenSchritt 5Kaufvertragbeim Notar, ggf.mit ZustimmungSchritt 6ÜbergabeSchlüssel undZählerstände
Die sechs Schritte beim Verkauf einer Eigentumswohnung. Was sich vom Hausverkauf unterscheidet, betrifft vor allem die Eigentümergemeinschaft.
  1. Unterlagen anfordern: Grundbuchauszug und Teilungserklärung, dazu Protokolle, Wirtschaftsplan, Jahresabrechnung und Vermögensbericht vom Verwalter. Wer früh anfragt, verliert später keine Wochen.
  2. Wert und Preis festlegen: Vergleichspreise aus dem Marktbericht, dazu Lage, Etage, Zustand und die Zahlen der Gemeinschaft. Ein zu hoher Einstiegspreis lässt Wohnungen lange auf den Portalen stehen.
  3. Exposé erstellen: Fotos, Grundriss, Wohnfläche, Hausgeld und die Pflichtangaben aus dem Energieausweis.
  4. Besichtigungen und Käuferprüfung: Interessenten fragen nach Hausgeld, Rücklage und geplanten Sanierungen. Vor dem Notartermin lassen wir uns die Finanzierung bestätigen.
  5. Kaufvertrag beim Notar: Der Notar holt, wenn die Teilungserklärung es verlangt, die Zustimmung des Verwalters ein und regelt die Löschung Ihrer Grundschuld.
  6. Übergabe: In der Regel nach Zahlung des Kaufpreises übergeben Sie Schlüssel und Zählerstände. Informieren Sie den Verwalter über den Wechsel.

Unterlagen: was Käufer bei einer Eigentumswohnung sehen wollen

Wer welche Unterlagen für den Verkauf einer Eigentumswohnung liefert: Grundbuchamt, Verwalter und Sie selbst.GrundbuchamtWohnungsgrundbuchTeilungserklärungAufteilungsplanNachträgeVerwalterProtokolle, BeschlüsseWirtschaftsplanJahresabrechnungVermögensberichtSie selbstGrundriss, WohnflächeModernisierungenGrundsteuerbescheidRestschuld der BankKäufer und ihre Banken fragen vor allem nach den Unterlagen des Verwalters. Fordern Sie sie früh an.
Wer welche Unterlagen für den Verkauf einer Eigentumswohnung liefert: Grundbuchamt, Verwalter und Sie selbst.GrundbuchamtWohnungsgrundbuchTeilungserklärungAufteilungsplanNachträgeVerwalterProtokolle, BeschlüsseWirtschaftsplanJahresabrechnungVermögensberichtSie selbstGrundriss, WohnflächeModernisierungenGrundsteuerbescheidRestschuld der BankKäufer und ihre Banken fragen vor allem nachden Unterlagen des Verwalters. Fordern Siesie früh an.
Die Unterlagen für den Wohnungsverkauf kommen aus drei Quellen: Grundbuchamt, Verwalter und Ihre eigenen Ordner.

Ein Kaufinteressent darf die Akten der Eigentümergemeinschaft nicht selbst beim Verwalter einsehen. Das Recht dazu haben nur Sie als Wohnungseigentümer (§ 18 Abs. 4 WEG). Käufer und Banken sind also auf die Unterlagen angewiesen, die Sie vorlegen. In die Beschluss-Sammlung kann ein Dritter nur schauen, wenn Sie ihn dazu ermächtigen (§ 24 Abs. 7 WEG).

Besonders wichtig sind drei Papiere: die Protokolle der Eigentümerversammlungen, weil dort Sanierungen und Streit stehen; der Wirtschaftsplan, aus dem sich das monatliche Hausgeld ergibt; und der Vermögensbericht, den der Verwalter jedes Jahr erstellen muss und der den Stand der Rücklage zeigt (§ 28 Abs. 4 WEG). Fehlt etwas, fragen wir auf Wunsch für Sie beim Verwalter an.

Checkliste zum Abhaken

Checkliste Wohnung verkaufen

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Grundbuch und Teilungserklärung
Unterlagen vom Verwalter
Wohnung und Gebäude
Verkauf und Übergabe

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Welche Kosten Sie als Verkäufer tragen

PostenBetragHinweis
Maklerprovisionbei IMMOBRA 3,57 % des Kaufpreises inkl. Umsatzsteuer, gleiche Höhe für KäuferIst der Makler für beide Seiten tätig und kauft ein Verbraucher, ist die Provision für beide gleich hoch (§ 656c BGB)
Löschung der Grundschuld im Grundbuch0,5-Gebühr, bei 150.000 € Grundschuld 177 €KV 14140 GNotKG; dazu Notar für die Beglaubigung ab 20 € zzgl. Umsatzsteuer
Beglaubigung der Verwalterzustimmung0,2-Gebühr, höchstens 70 € zzgl. Umsatzsteuernur wenn die Teilungserklärung die Zustimmung verlangt; wer zahlt, regelt der Kaufvertrag
VorfälligkeitsentschädigungBetrag laut Banknur bei Ablösung während der Zinsbindung, Ablöse-Rechner
Spekulationssteuernach Ihrem Steuersatznicht bei Eigennutzung, sonst nur innerhalb von zehn Jahren
Gebühren nach Tabelle B zu § 34 GNotKG, Stand 01.06.2025. Notar, Grundbucheintrag und Grunderwerbsteuer (in Brandenburg 6,5 %) für den Eigentumswechsel zahlt üblicherweise der Käufer, siehe Kaufnebenkosten.

Verkaufen Sie eine Einbauküche oder andere Einrichtung mit, kann der Kaufvertrag dafür einen eigenen, realistischen Preis nennen. Auf diesen Teil zahlt der Käufer keine Grunderwerbsteuer, denn Zubehör gehört nicht zum Grundstück im Sinne des Grunderwerbsteuergesetzes (Bundesfinanzhof, Beschluss vom 03.06.2020, II B 54/19).

Wohnungen, die wir verkauft haben

Einige der Eigentumswohnungen, die wir in Brandenburg an der Havel und der Region vermittelt haben:

Alle Referenzen ansehen

Muss der Verwalter dem Verkauf meiner Wohnung zustimmen?

Nur wenn die Teilungserklärung es vorsieht; das sehen Sie auch im Wohnungsgrundbuch. Dann ist der Kaufvertrag bis zur Zustimmung schwebend unwirksam. Verweigern darf der Verwalter sie nur aus wichtigem Grund. Den Antrag stellt meist der Notar.

Bekomme ich meinen Anteil an der Erhaltungsrücklage zurück?

Nein. Die Rücklage gehört der Gemeinschaft und bleibt beim Verkauf im Haus. Eine solide Rücklage kann aber den Preis stützen, weil der Käufer weniger Sonderumlagen fürchten muss. Ihren rechnerischen Anteil zeigt der Rücklage-Check.

Wer zahlt das Hausgeld zwischen Notartermin und Grundbucheintragung?

Gegenüber der Gemeinschaft bleiben Sie bis zur Eintragung des Käufers verpflichtet. Im Kaufvertrag wird meist vereinbart, dass der Käufer das Hausgeld ab der Übergabe trägt; dann gleichen Sie die Beträge untereinander aus.

Muss ich eine beschlossene Sonderumlage noch zahlen?

Gegenüber der Gemeinschaft zahlt, wer Eigentümer ist, wenn die Umlage fällig wird. Wird sie erst nach der Eintragung des Käufers fällig, schuldet sie der Käufer. Weil das Ergebnis vom Zeitpunkt abhängt, sollte der Kaufvertrag regeln, wer die Umlage am Ende trägt, und Sie sollten den Beschluss vorher offenlegen.

Muss ich Steuern zahlen, wenn ich meine Wohnung verkaufe?

Nicht, wenn Sie die Wohnung seit dem Kauf oder im Verkaufsjahr und den zwei Jahren davor selbst bewohnt haben. Sonst ist der Gewinn innerhalb von zehn Jahren nach dem Kauf steuerpflichtig. Lassen Sie Ihren Fall von einer Steuerberaterin oder einem Steuerberater prüfen.

Kann ich meine Wohnung verkaufen, obwohl der Kredit noch läuft?

Ja. Die Bank wird aus dem Kaufpreis abgelöst, und der Notar sorgt dafür, dass die Grundschuld gelöscht wird. Während der Zinsbindung kann eine Vorfälligkeitsentschädigung anfallen. Mehr im Ratgeber Verkaufen trotz laufendem Kredit.

Wohnung verkaufen: Wir beraten Sie

Wir besprechen mit Ihnen Wert, Unterlagen und Zeitplan, unverbindlich und vertraulich. Sie erreichen uns montags bis freitags von 9 bis 18 Uhr unter 03381 212411.

Stand: September 2026. Die Angaben sind allgemeine Informationen und ersetzen keine Rechts- oder Steuerberatung.

Worauf Käufer bei einer Eigentumswohnung achten

Wer eine Eigentumswohnung kauft, übernimmt auch die Pflichten in der Gemeinschaft. Deshalb schauen Käufer und ihre Banken bei diesen Punkten genau hin — und deshalb lohnt es sich, sie vor der Vermarktung selbst zu kennen.

  • Erhaltungsrücklage

    § 19 Abs. 2 Nr. 4 WEG

    Das Geld gehört der Gemeinschaft, nicht den einzelnen Eigentümern. Ihren rechnerischen Anteil bekommen Sie beim Verkauf nicht ausgezahlt — eine solide Rücklage macht die Wohnung aber planbar.

  • Hausgeld beim Wechsel

    Wirtschaftsplan · Jahresabrechnung

    Die Pflicht wechselt mit der Eintragung des Käufers im Grundbuch. Laufende Vorschüsse zahlen Sie bis dahin, die Abrechnungsspitze trifft den, der bei Beschluss Eigentümer ist.

  • Beschlüsse und Sanierungen

    Protokolle · Sonderumlagen

    Was ein Käufer für seine Entscheidung wissen muss, müssen Sie ihm sagen — auch wenn noch nichts beschlossen ist. Unterlagen erst kurz vor dem Notartermin zu übergeben, genügt nicht.

  • Zustimmung des Verwalters

    § 12 WEG · Teilungserklärung

    Nur wenn sie in der Teilungserklärung vereinbart ist, braucht der Kaufvertrag die Zustimmung. Bis sie vorliegt, ist er schwebend unwirksam.

  • Energieausweis

    für das Gebäude, nicht die Wohnung

    Bei einer Eigentumswohnung wird er für das ganze Haus ausgestellt. Fragen Sie zuerst beim Verwalter nach; vorlegen müssen Sie ihn spätestens bei der Besichtigung.

  • Bewohnt oder leer

    Besichtigung · Übergabe

    Eine bewohnte, aufgeräumte Wohnung wirkt oft wohnlicher als leere Räume. Dafür brauchen Besichtigungen Absprache, und der Auszugstermin muss zum Kaufvertrag passen.

Vermietet statt selbst bewohnt? Dann gelten andere Regeln für Mieter, Kaution und Preis. Vermietete Wohnung verkaufen →

So verkaufen Sie mit IMMOBRA

  1. Bewertung

    Wir sehen uns die Immobilie an und ermitteln einen realistischen Angebotspreis — kostenlos und unverbindlich.

  2. Unterlagen

    Was fehlt, besorgen wir mit Ihrer Vollmacht. Vollständige Unterlagen verkürzen die Prüfung der Käuferbank.

  3. Vermarktung

    Exposé, Fotos und gezielte Ansprache passender Käufer — auf Wunsch ohne öffentliche Anzeige.

  4. Notartermin

    Wir prüfen die Bonität, begleiten die Verhandlung und sind bis zur Übergabe dabei.

Kostenlose Bewertung anfragen

Gut zu wissen beim Wohnungsverkauf

  • BGH 2023

    Unterlagen rechtzeitig übergeben

    Ein Protokoll mit drohenden Sanierungskosten, das der Verkäufer am Freitag vor dem Notartermin am Montag übergibt, reicht nicht. Was der Käufer für seine Entscheidung braucht, gehört früh auf den Tisch.

  • § 656c BGB

    Provision zu gleichen Teilen

    Ist der Makler für beide Seiten tätig und kauft ein Verbraucher, ist die Provision für Käufer und Verkäufer gleich hoch. Bei IMMOBRA sind das je 3,57 % des Kaufpreises inklusive Umsatzsteuer.

  • § 23 EStG

    Eigennutzung bleibt steuerfrei

    Haben Sie die Wohnung seit dem Kauf selbst bewohnt — oder im Verkaufsjahr und den beiden Jahren davor —, bleibt der Gewinn steuerfrei. Sonst gilt die Zehnjahresfrist.

René Lindelaub
Ihr Ansprechpartner

René Lindelaub

Geschäftsführer, IMMOBRA GmbH

03381 212411

Mo–Fr 9–18 Uhr, Termine danach nach Vereinbarung

Lieber persönlich? Wir rufen zurück.

Dieses Feld dient zur Validierung und sollte nicht verändert werden.

Häufige Fragen zum Wohnungsverkauf

Muss der Verwalter dem Verkauf meiner Wohnung zustimmen?

Nur wenn die Teilungserklärung eine Zustimmung vorschreibt. Verweigert werden darf sie dann nur aus wichtigem Grund.

Bekomme ich meinen Anteil an der Erhaltungsrücklage zurück?

Nein. Die Rücklage gehört der Gemeinschaft und wird nicht mitverkauft. Sie wirkt sich aber auf den Preis aus, weil Käufer auf anstehende Arbeiten und drohende Sonderumlagen achten.

Muss ich Steuern zahlen, wenn ich meine Wohnung verkaufe?

Bei selbst genutztem Wohneigentum fällt in der Regel keine Spekulationssteuer an. Sonst gilt die Zehnjahresfrist. Den Einzelfall klärt Ihr Steuerberater.

Kann ich meine Wohnung verkaufen, obwohl der Kredit noch läuft?

Ja. Die Bank gibt das Grundpfandrecht gegen Ablösung frei; dabei kann eine Vorfälligkeitsentschädigung anfallen. Wir stimmen das im Verkaufsablauf mit ab.

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Stand: September 2026, Marktdaten aus den Grundstücksmarktberichten 2025. Die Angaben sind allgemeine Informationen und ersetzen keine Rechts- oder Steuerberatung.