Alte Krakauer Str. 29 · 14776 Brandenburg an der Havel Kostenfrei 0800 1887060 03381 212411

Bauträgerservice: Neubauprojekte in Brandenburg vermarkten

Mit unserem Bauträgerservice vermarkten wir Ihr Neubauprojekt in Brandenburg: Eigentumswohnungen, Reihen- und Doppelhäuser oder Wohn- und Geschäftshäuser. Wir präsentieren Ihr Projekt als eigene Marke auf den etablierten Kanälen, bauen eine Onlinepräsenz eigens für das Projekt auf und gewinnen Kaufinteressenten schon während der Bauphase. So verkaufen Sie früh und planbar.

  • Vermarktungskonzept und Preisstrategie für jede Einheit
  • Projektwebsite, Exposé, 3D-Grundrisse, 360°-Rundgänge und Luftaufnahmen
  • Betreuung der Käufer von der ersten Anfrage bis zur Übergabe

Unsere Leistungen für Bauträger und Projektentwickler

Konzept und Preise

Wir analysieren Zielgruppen und Wettbewerb am Standort und legen mit Ihnen Preise je Einheit, Verkaufsphasen und Budget fest.

Projekt als Marke

Name, Bildsprache und eine Landingpage für Ihr Projekt, dazu Anzeigen auf den Immobilienportalen und in sozialen Netzwerken.

Visualisierung

Exposé, 3D-Grundrisse, 360°-Rundgänge und Luftaufnahmen machen Wohnungen erlebbar, bevor sie gebaut sind.

Vertrieb

Beratung und Besichtigungen, Reservierungen, Bonitätsnachweise und Vorbereitung der Notartermine, mit laufendem Bericht an Sie.

Aktuelles Projekt: Wohnen am Jakobsgraben

Wie eine Projektwebsite im Einsatz aussieht, zeigt unser aktuelles Projekt in Brandenburg an der Havel. Für die Wohnungen und Gewerbeflächen in Haus A und Haus B an der Bauhofstraße haben wir einen Wohnungsfinder mit Mieten und Grundrissen, Fotos, Lage, Angaben zum Energieausweis und ein Anfrageformular für Besichtigungen umgesetzt.

Startseite der Projektwebsite Wohnen am Jakobsgraben mit Innenhof und Eckdaten

Aktuelles Projekt

Wohnen am Jakobsgraben in Brandenburg an der Havel

Für das neue Wohnquartier an der Bauhofstraße haben wir eine eigene Projektwebsite gebaut und vermieten 25 Wohnungen und 4 Gewerbeflächen in zwei Häusern:

  • Wohnungsfinder mit Mieten, Verfügbarkeit und Grundrissen
  • Fotogalerie, Lage und Pflichtangaben aus dem Energieausweis
  • Anfrageformular mit vorgewählter Wohnung für die Besichtigung

Projektwebsite ansehen Projekt besprechen

Stand 13.09.2026: 20 von 25 Wohnungen frei.

Beispiel: die Website für ein Neubauprojekt

Wie eine Projektwebsite für den Verkauf von Eigentumswohnungen aussieht, zeigen wir am Musterprojekt „Silberweide“: 14 Eigentumswohnungen mit eigenem Projektnamen, Ansicht des Hauses, Wohnungsfinder mit Grundrissen und Verkaufsstand, Lage, Ausstattung, Pflichtangaben zum Energieausweis, Beispielrechnung, Ratenplan und Anfrageformular. Projekt und Preise sind frei erfunden.

Startseite des Musterprojekts Silberweide mit Ansicht des Hauses und Eckdaten

Musterprojekt

So könnte die Website Ihres Neubauprojekts aussehen

Für das erfundene Projekt „Silberweide“ mit 14 Eigentumswohnungen haben wir eine vollständige Projektwebsite gebaut, so wie wir sie für Bauträger umsetzen:

  • Eigene Projektmarke mit Name, Bildsprache und Ansicht des Hauses
  • Wohnungsfinder mit Filter, Verfügbarkeit und Grundrissen
  • Lage, Ausstattung, Energieausweis-Angaben und Zeitplan
  • Kaufpreise, Nebenkosten und Ratenplan nach Baufortschritt
  • Anfrageformular mit Wunschwohnung für den Vertrieb

Musterprojekt ansehen Projekt besprechen

Projekt, Wohnungen und Preise sind frei erfunden.

So läuft der Projektvertrieb ab

  1. Frühzeitig starten: Am besten binden Sie uns schon in der Planung ein. Dann fließen Wünsche der Käufer in Grundrisse und Ausstattung ein.
  2. Vermarktung vorbereiten: Preisliste, Baubeschreibung, Visualisierungen und Projektwebsite entstehen parallel zur Genehmigung.
  3. Vorvermarktung: Wir sammeln Interessenten und führen erste Gespräche, bevor der Verkauf offiziell startet.
  4. Verkauf: Sobald die Voraussetzungen der Makler- und Bauträgerverordnung erfüllt sind, beurkunden die Käufer beim Notar.
  5. Bis zur Übergabe: Wir bleiben Ansprechpartner der Käufer für Fragen zu Bauablauf und Sonderwünschen.

Rechtlicher Rahmen beim Bauträgervertrag

Beim Bauträgervertrag verpflichtet sich der Bauträger, ein Haus oder eine Wohnung zu bauen und das Grundstück zu übertragen (§ 650u BGB). Der Vertrag muss notariell beurkundet werden (§ 311b BGB), Verbraucher erhalten vorher eine Baubeschreibung (§ 650j BGB). Bauträger brauchen eine Erlaubnis nach § 34c GewO.

Geld darf der Bauträger erst annehmen, wenn der Vertrag wirksam ist, eine Auflassungsvormerkung im Grundbuch steht, die Lastenfreistellung gesichert ist und die Baugenehmigung vorliegt (§ 3 Abs. 1 MaBV). Danach zahlen Käufer in höchstens sieben Raten nach Baufortschritt (§ 650v BGB, § 3 Abs. 2 MaBV):

BauabschnittAnteil
Beginn der Erdarbeiten30 % der Vertragssumme
Rohbau einschließlich Zimmererarbeiten40 % der restlichen Summe
Dachflächen und Dachrinnen8 %
Rohinstallation Heizung, Sanitär und Elektroje 3 %
Fenstereinbau einschließlich Verglasung10 %
Innenputz, Estrich, Fliesen im Sanitärbereich6 %, 3 % und 4 %
Bezugsfertigkeit, Zug um Zug gegen Besitzübergabe12 %
Fassadenarbeiten3 %
Vollständige Fertigstellung5 %
Höchstsätze nach § 3 Abs. 2 MaBV bei Übertragung des Grundstückseigentums. Die Anteile ab Rohbau beziehen sich auf die restlichen 70 % der Vertragssumme.
Wann sollten wir mit dem Vertrieb beginnen?

So früh wie möglich, idealerweise in der Planungsphase. Eine gute Vorvermarktung zeigt, welche Wohnungen gefragt sind, und gibt Banken Sicherheit bei der Finanzierung.

Für welche Projekte bieten Sie den Bauträgerservice an?

Für Neubauprojekte mit Eigentumswohnungen, Reihen- und Doppelhäusern sowie Wohn- und Geschäftshäuser in Brandenburg an der Havel, Potsdam und ganz Brandenburg.

Was kostet der Projektvertrieb?

Das vereinbaren wir individuell nach Größe des Projekts, Leistungsumfang und Marketingbudget. Sprechen Sie uns an, wir erstellen Ihnen ein Angebot.

Ihr Neubauprojekt vermarkten

Erzählen Sie uns von Ihrem Projekt, wir melden uns innerhalb von 24 Stunden an Werktagen. Sie erreichen uns montags bis freitags von 9 bis 18 Uhr unter 03381 212411.

Stand: September 2026. Die Angaben sind allgemeine Informationen und ersetzen keine Rechts- oder Steuerberatung.