Bedingungen für Energieausweise
IMMOBRA GmbH, Alte Krakauer Str. 29, 14776 Brandenburg an der Havel · Stand: 20. September 2026
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Bedingungen gelten für Aufträge zur Erstellung von Energieausweisen, die Kundinnen und Kunden (im Folgenden „Kunde“) über immobra.de oder direkt bei der IMMOBRA GmbH (im Folgenden „IMMOBRA“) erteilen. Für Maklerleistungen gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von IMMOBRA.
(2) Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn IMMOBRA ihnen ausdrücklich in Textform zustimmt.
§ 2 Leistung
(1) IMMOBRA lässt Energieausweise für Wohngebäude (Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis) durch einen nach den gesetzlichen Vorgaben ausstellungsberechtigten Aussteller erstellen, den IMMOBRA beauftragt. Der Aussteller prüft die Angaben und Fotos des Kunden, erstellt den Energieausweis und lässt ihn beim Deutschen Institut für Bautechnik registrieren.
(2) Der Kunde erhält den Energieausweis als PDF-Datei per E-Mail.
(3) Energieausweise für überwiegend gewerblich genutzte Gebäude, Termine vor Ort und Energieberatungen sind nicht Gegenstand dieser Bedingungen. Hierfür erstellt IMMOBRA auf Anfrage ein gesondertes Angebot.
(4) Welche Ausweisart für ein Gebäude zulässig ist, richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben. Ist die gewählte Ausweisart nicht zulässig, informiert IMMOBRA den Kunden vor der Beauftragung des Ausstellers.
§ 3 Vertragsschluss
(1) Die Darstellung des Angebots auf immobra.de ist kein bindendes Angebot. Mit dem Absenden des Online-Formulars gibt der Kunde ein Angebot zum Abschluss eines Vertrags ab.
(2) Der Kunde erhält zunächst eine automatische Eingangsbestätigung. Diese ist noch keine Annahme. Der Vertrag kommt erst zustande, wenn IMMOBRA den Auftrag per E-Mail bestätigt (Auftragsbestätigung).
(3) IMMOBRA kann Aufträge ablehnen, insbesondere wenn Angaben unvollständig oder nicht plausibel sind oder die gewünschte Ausweisart für das Gebäude nicht zulässig ist.
(4) Vor dem Absenden kann der Kunde alle Eingaben über die Schaltfläche „Zurück“ prüfen und korrigieren. Vertragssprache ist Deutsch. IMMOBRA speichert die Angaben des Kunden; der Kunde erhält sie mit der Eingangsbestätigung und die Vertragsdaten mit der Auftragsbestätigung per E-Mail.
§ 4 Mitwirkung des Kunden
(1) Der Kunde macht vollständige und wahrheitsgemäße Angaben und stellt die erforderlichen Unterlagen und Fotos zur Verfügung, bei Verbrauchsausweisen insbesondere die gesetzlich erforderlichen Verbrauchswerte (bis Ende 2026 aus drei Abrechnungsjahren, ab 2027 aus zwei).
(2) Der Aussteller darf die Angaben des Kunden zugrunde legen, soweit keine begründeten Zweifel an ihrer Richtigkeit bestehen. Für Folgen unrichtiger oder unvollständiger Angaben des Kunden haften weder IMMOBRA noch der Aussteller.
(3) Fordern IMMOBRA oder der Aussteller fehlende oder unklare Angaben an und liefert der Kunde sie nicht innerhalb von 14 Tagen, kann IMMOBRA vom Vertrag zurücktreten. Eine Vergütung schuldet der Kunde dann nur für bereits erbrachte Leistungen, sofern er den vorzeitigen Beginn verlangt hat.
§ 5 Preise und Zahlung
(1) Es gelten die Preise, die bei Absenden des Formulars auf immobra.de angegeben sind. Alle Preise enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer.
(2) IMMOBRA stellt nach Lieferung des Energieausweises eine Rechnung. Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 14 Tagen nach Zugang ohne Abzug zu zahlen.
(3) Schließt der Kunde mit IMMOBRA einen qualifizierten Alleinauftrag zum Verkauf des Gebäudes mit einer Laufzeit von mindestens sechs Monaten, stellt IMMOBRA den Energieausweis nicht in Rechnung oder erstattet einen bereits gezahlten Preis. Die Erstattung bleibt auch dann bestehen, wenn der Alleinauftrag ohne Verkauf endet.
§ 6 Lieferung und Gültigkeit
(1) Der Energieausweis wird voraussichtlich innerhalb von 5 Werktagen nach Beginn der Ausführung geliefert. Verzögerungen durch fehlende Angaben des Kunden verlängern diese Frist.
(2) Ein Energieausweis ist nach den gesetzlichen Vorgaben zehn Jahre gültig. Er beruht auf den Angaben zum Zeitpunkt der Erstellung. Pflichten zur Vorlage oder Aushändigung des Energieausweises, etwa bei Verkauf oder Vermietung, bleiben Sache des Kunden.
§ 7 Widerrufsrecht für Verbraucher
Verbraucherinnen und Verbrauchern steht ein Widerrufsrecht nach Maßgabe der folgenden Widerrufsbelehrung zu.
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (IMMOBRA GmbH, Alte Krakauer Str. 29, 14776 Brandenburg an der Havel, Telefon 03381 212411, E-Mail info@immobra.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Sie können Ihren Widerruf auch über die Funktion „Vertrag widerrufen“ auf unserer Website erklären. Sie erreichen sie über den Link „Vertrag widerrufen“ am Ende jeder Seite von www.immobra.de und damit während der gesamten Widerrufsfrist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Ende der Widerrufsbelehrung
Hat der Kunde verlangt, dass IMMOBRA vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Ausführung beginnt, und bestätigt, dass sein Widerrufsrecht mit vollständiger Vertragserfüllung erlischt, erlischt das Widerrufsrecht, sobald der Energieausweis vollständig erstellt ist.
Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
– An IMMOBRA GmbH, Alte Krakauer Str. 29, 14776 Brandenburg an der Havel, E-Mail: info@immobra.de:
– Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
– Bestellt am (*)/erhalten am (*)
– Name des/der Verbraucher(s)
– Anschrift des/der Verbraucher(s)
– Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
– Datum
(*) Unzutreffendes streichen.
§ 8 Haftung
(1) IMMOBRA haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet IMMOBRA nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen darf. Die Haftung ist dann auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Diese Regelungen gelten auch für Erfüllungsgehilfen von IMMOBRA, insbesondere den Aussteller.
§ 9 Datenschutz
IMMOBRA verarbeitet die Daten des Kunden zur Durchführung des Vertrags und gibt sie dazu an den Aussteller weiter. Einzelheiten stehen in der Datenschutzerklärung.
§ 10 Streitbeilegung
[Angabe nach § 36 VSBG abstimmen: Teilnahme an Verfahren vor der Schlichtungsstelle „Ombudsmann Immobilien IVD/VPB“ auch für Energieausweis-Verträge, oder: „IMMOBRA ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.“]
§ 11 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch nicht der Schutz entzogen wird, den zwingende Bestimmungen des Staates gewähren, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand Brandenburg an der Havel.