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Luftaufnahmen mit der Drohne für Ihre Immobilie

Wie groß ist das Grundstück, wie liegt das Haus zum Wasser, was ist in der Nachbarschaft? Luftaufnahmen mit der Drohne beantworten diese Fragen auf einen Blick. Wenn wir Ihre Immobilie in Brandenburg verkaufen, fotografieren und filmen wir sie auf Wunsch aus der Luft: mit unserem eigenen Drohnenpiloten, als Luftfotos und Video in 4K, ohne Extrakosten im Rahmen unseres Verkaufsauftrags.

  • Luftfotos und 4K-Video für Exposé, Portale und Online-Besichtigung
  • Eigener Drohnenpilot, leichte Drohne der Klasse C0 unter 250 Gramm
  • Im Verkaufsauftrag enthalten, jeder Flug nach den geltenden Regeln abgestimmt

Was Luftaufnahmen zeigen, was vom Boden aus verborgen bleibt

Was Luftaufnahmen einer Immobilie zeigen: Grundstück, Dach, Garten, Lage und Umgebung123451Grundstücksgröße und Grenzen2Dachflächen und Photovoltaik3Garten und Terrasse4Lage am Wasser oder Wald5Straße und Umgebung
Was Luftaufnahmen einer Immobilie zeigen: Grundstück, Dach, Garten, Lage und Umgebung123451Grundstücksgröße und Grenzen2Dachflächen und Photovoltaik3Garten und Terrasse4Lage am Wasser oder Wald5Straße und Umgebung
Aus der Luft sehen Käufer Grundstück, Dach, Garten, Lage und Umgebung auf einen Blick.
  • Grundstück: Größe, Zuschnitt und Lage des Hauses auf dem Grundstück lassen sich besser einschätzen als auf der Flurkarte.
  • Dach und Technik: Dachflächen, Gauben, Photovoltaik oder Solarthermie sind von oben gut zu sehen. Eine Begutachtung des Dachs ersetzen die Bilder nicht.
  • Garten und Außenanlagen: Terrasse, Garage, Nebengebäude und Zufahrt in ihrem Zusammenhang.
  • Lage: die Nähe zu Wasser, Wald und Feldern, zur Straße und zu Nachbarhäusern, ehrlich und ohne Überraschung bei der Besichtigung.
  • Erster Eindruck: Ein Luftbild als Titelbild zeigt schon in der Ergebnisliste der Immobilienportale, was Ihre Immobilie besonders macht.

Wann sich Luftaufnahmen besonders lohnen

Nicht jede Immobilie braucht Bilder aus der Luft. Für eine Etagenwohnung in der Innenstadt sagen Fotos vom Boden und ein 360°-Rundgang meist mehr. Luftaufnahmen empfehlen wir vor allem für:

So läuft ein Drohnenflug bei uns ab

  1. Planung: Wir besprechen, welche Ansichten Ihre Immobilie zeigen soll, und wählen einen Termin mit gutem Licht.
  2. Gebiete prüfen: Auf dipul.de sehen wir, ob Wasserstraßen, Flugplätze, Kliniken oder Naturschutzgebiete in der Nähe liegen, und holen nötige Zustimmungen ein.
  3. Zustimmung: Sie stimmen dem Flug über Ihr Grundstück zu. Wohnen Mieter im Haus, fragen wir auch sie.
  4. Flug: Unser Pilot fliegt in Sichtweite und nimmt Luftfotos und Video in 4K auf.
  5. Auswahl: Wir wählen die besten Aufnahmen aus, zeigen Nachbargrundstücke nur als Umgebung ohne private Einblicke und stimmen die Bilder mit Ihnen ab, bevor sie veröffentlicht werden.

Rechtlich sicher: die Regeln für Drohnenflüge

Seit Ende 2020 gelten in Deutschland die europäischen Drohnenregeln, ergänzt um die Luftverkehrs-Ordnung. Für Luftaufnahmen einer Immobilie mit einer leichten Drohne bedeutet das:

  • Keine Aufstiegserlaubnis, keine Meldung an die Polizei: Beides braucht es für Flüge in der offenen Kategorie nicht. Wer die Regeln für geografische Gebiete einhält, benötigt auch keine Genehmigung der Luftfahrtbehörde.
  • Registrierung und Versicherung: Wer eine Drohne mit Kamera betreibt, muss sich beim Luftfahrt-Bundesamt registrieren, auch unter 250 Gramm (Art. 14 Durchführungsverordnung (EU) 2019/947). Für Drohnen, die nicht zu Sport oder Freizeit fliegen, ist eine Haftpflichtversicherung Pflicht (§ 43 Luftverkehrsgesetz).
  • Klasse C0: Drohnen unter 250 Gramm dürfen in der Unterkategorie A1 unbeteiligte Personen überfliegen, Menschenansammlungen aber nie.
  • Sichtweite und Höhe: Der Pilot behält die Drohne immer im Blick und fliegt höchstens 120 Meter über Grund.
  • Gebiete prüfen: Vor jedem Flug muss der Pilot die veröffentlichten Informationen zu Flugbeschränkungsgebieten einholen. Die amtliche Karte dafür ist dipul.de, betrieben von der DFS Deutsche Flugsicherung im Auftrag des Bundesverkehrsministeriums.
  • Wohngrundstücke: Über Wohngrundstücke darf eine Drohne mit Kamera nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Eigentümer oder Nutzer fliegen, auch wenn sie weniger als 250 Gramm wiegt (§ 21h Abs. 3 Nr. 7 Luftverkehrs-Ordnung).

Wo Drohnen nicht ohne Weiteres fliegen dürfen

GebietRegelGrundlage
WohngrundstückeÜberflug nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Eigentümer oder Nutzer§ 21h Abs. 3 Nr. 7
Bundeswasserstraßen, Bundesfernstraßen, Bahnanlagen100 m seitlicher Abstand. Näher nur, wenn die Flughöhe stets geringer ist als der Abstand und dieser mehr als 10 m beträgt, oder mit Zustimmung. Wasserstraßen dürfen auf kürzestem Weg in mindestens 100 m Höhe gequert werden.§ 21h Abs. 3 Nr. 5
Flugplätze, auch Hubschrauberlandeplätze an Kliniken1,5 km Umkreis nur mit Zustimmung der Luftaufsicht, der Flugleitung oder des Betreibers§ 21h Abs. 3 Nr. 1
Krankenhäuser100 m Abstand, sonst Zustimmung des Betreibers§ 21h Abs. 3 Nr. 10
Naturschutz-, FFH- und Vogelschutzgebietegrundsätzlich nur mit Zustimmung der Naturschutzbehörde§ 21h Abs. 3 Nr. 6
Industrie- und Energieanlagen, Justizvollzugsanstalten100 m Abstand, sonst Zustimmung§ 21h Abs. 3 Nr. 3
Menschenansammlungennie überfliegenVO (EU) 2019/947, UAS.OPEN.020
Auswahl der geografischen Gebiete nach § 21h Luftverkehrs-Ordnung, die bei Immobilienaufnahmen am häufigsten eine Rolle spielen.

In Brandenburg an der Havel betrifft das viele Wassergrundstücke: Silokanal, Quenzsee, Plauer See, Stadtkanal, Beetzsee, Brandenburger Niederhavel, Breitlingsee und Möserscher See gehören zur Bundeswasserstraße Untere Havel (Anlage 1 Bundeswasserstraßengesetz). Dazu kommen der Flugplatz Brandenburg-Mühlenfeld, die Hubschrauberlandeplätze der Kliniken und Naturschutz- und Vogelschutzgebiete entlang der Havel. Deshalb planen wir jeden Flug einzeln.

Datenschutz: Bewohner und Nachbarn

Luftaufnahmen dürfen nicht in die Privatsphäre anderer eindringen. Die Landesbeauftragte für den Datenschutz Brandenburg hat den Fall eines Immobilienunternehmens geprüft, das Drohnenbilder mit Nachbargärten und Terrassen veröffentlicht hatte: Die Bilder wurden gelöscht, und die Behörde stellte klar, dass nicht genehmigte Luftaufnahmen fremder Grundstücke unzulässig sind (Tätigkeitsbericht Datenschutz 2020). Wir richten die Aufnahmen deshalb auf Ihre Immobilie aus und machen erkennbare Personen unkenntlich.

Auch das Urheberrecht spielt eine Rolle: Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die Panoramafreiheit Drohnenaufnahmen urheberrechtlich geschützter Werke nicht erfasst (Urteil vom 23.10.2024, I ZR 67/23). Bei gewöhnlichen Wohnhäusern spielt das meist keine Rolle, bei architektonisch besonderen Gebäuden klären wir es vorher.

Luftfotos und 4K-Video für die Vermarktung

Aus einem Flug entstehen Luftfotos aus verschiedenen Höhen und Blickwinkeln sowie Videoaufnahmen in 4K. Die besten Bilder wählen wir für das Exposé und die Anzeigen auf den Immobilienportalen aus. Das Video zeigt Interessenten Grundstück und Umgebung in Bewegung, zum Beispiel im Online-Exposé oder bei der Beratung. Zusammen mit professionellen Fotos, 360°-Rundgang und neu gezeichneten Grundrissen entsteht so eine vollständige Präsentation. Alle Leistungen finden Sie beim Immobilien-Marketing-Service.

Was kosten Luftaufnahmen meiner Immobilie?

Nichts extra. Wenn wir Ihre Immobilie verkaufen, sind Luftfotos und Video im Verkaufsauftrag enthalten. Sie zahlen nur die Maklerprovision, wenn Ihre Immobilie verkauft ist.

Kann ich Luftaufnahmen auch ohne Verkaufsauftrag buchen?

Nein. Drohnenaufnahmen bieten wir nur für Immobilien an, die wir vermarkten. Sie möchten verkaufen? Dann fordern Sie einen Rückruf an.

Braucht der Drohnenflug eine Genehmigung?

Nein, nicht für Flüge in der offenen Kategorie, wie sie für Immobilienaufnahmen üblich sind. Eine Aufstiegserlaubnis oder eine Meldung an die Polizei ist dafür nicht vorgesehen; seit Ende 2020 gelten die europäischen Drohnenregeln. Zustimmungen braucht es aber in bestimmten Gebieten, etwa über Wohngrundstücken, nahe Flugplätzen und Kliniken oder in Naturschutzgebieten.

Darf die Drohne über das Nachbargrundstück fliegen?

Nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Eigentümer oder Nutzer, denn Wohngrundstücke dürfen mit einer Kameradrohne nicht ohne Zustimmung überflogen werden (§ 21h Abs. 3 Nr. 7 Luftverkehrs-Ordnung). Wir fliegen deshalb über Ihrem Grundstück und zeigen Nachbargrundstücke nur als Umgebung, ohne private Bereiche.

Bei welchem Wetter wird geflogen?

Bei trockenem Wetter, wenig Wind und gutem Licht. Leichte Drohnen reagieren empfindlich auf Wind, deshalb planen wir den Termin flexibel und verschieben ihn lieber, als unscharfe Bilder zu liefern. Für Gärten und Außenanlagen eignen sich Frühjahr und Sommer am besten.

Stand: September 2026. Die Angaben sind allgemeine Informationen und ersetzen keine Rechtsberatung.