Erhöhung der Grunderwerbsteuer in Brandenburg auf 6,5 %

Nebenkosten beim ImmobilienkaufDas Saarland und Nordrhein-Westfalen haben zum 01.01. 2015 vorgelegt, Brandenburg zog am 01. 07. nach und erhöhte als drittes Bundesland in diesem Jahr die Grunderwerbsteuer von vormals 5 auf 6,5 Prozent. Doch nicht nur Immobilienkäufer sind von dieser Änderung betroffen, auch die Maklerinnen und Makler im Land Brandenburg sahen sich vor und nach diesem Stichtag diversen Konsequenzen ausgesetzt.

Wie jede Steuererhöhung hat auch die Erhöhung der Grunderwerbsteuer in Brandenburg von 5 auf 6,5 Prozent zunächst einmal zur Folge, dass sich alle mit der Steuer verbundenen Leistungen verteuern. Die Grunderwerbsteuer fällt beim Erwerb eines Grundstücks an und ist vom Käufer zu entrichten. Eine Erhöhung dieser um 1,5 Prozent kann bei einem Kaufpreis von 750.000,- Euro bereits Mehrkosten von 11.250,- Euro verursachen, bei einem Kaufpreis von 375.000,- Euro immerhin noch 5.625,- Euro.

Insbesondere für junge Familien, die durch die Steuererhöhung eigentlich entlastet werden sollten, ist dies viel Geld. So verwundert es nicht, dass die Makler-Kollegen aus Nordrhein-Westfalen im Dezember 2014 plötzlich über volle Terminkalender klagten, da sich viele Immobilienkäufer einige Tausend Euro vor dem Jahreswechsel und der damit einhergehenden Erhöhung der Grunderwerbsteuer gerne sparen wollten.

Belebung aber nur von kurzer Dauer

Während die Maklerbüros in Nordrhein-Westfalen also über die Weihnachtsfeiertage und Neujahr kaum Zeit zum Durchatmen hatten, flaute die Zahl der abgeschlossenen Verkäufe in den ersten Monaten im Jahr 2015 merklich ab. Grund hierfür war aber nicht in erster Linie, dass die Kaufbereitschaft der Bürgerinnen und Bürger wegen der Steuererhöhung plötzlich nachließ. Vielmehr wurden lediglich langfristig geplante Käufe von Immobilien noch schnell vor Jahresfrist abgeschlossen, um noch den ein oder anderen Euro sparen zu können.

Die Makler in NRW mussten sich also auf eine sehr unterschiedliche Auftragslage einstellen und flexibel reagieren. Ob sich dieser Trend in Brandenburg ähnlich entwickelt, wird sich allerdings erst in den kommen Wochen und Monaten zeigen.

Wie hoch ist die Grunderwerbssteuer in Deutschland?

Die Bundesländer dürfen die Höhe der Grunderwerbssteuer seit dem 01. September 2006 selbst festlegen. Nur zwei Bundesländer – Bayern und Sachsen – haben den vormals seit 1998 bundesweit geltenden Steuersatz seither nicht verändert.

Hier ein Überblick: 

Bayern 3,5%
Sachsen 3,5%
Hamburg 4,5%
Baden-Württemberg 5%
Bremen 5%
Mecklenburg-Vorpommern 5%
Niedersachsen 5%
Rheinland-Pfalz 5%
Sachsen-Anhalt 5%
Thüringen 5%
Berlin 6%
Hessen 6%
Brandenburg 6,5%
Nordrhein-Westfalen 6,5%
Saarland 6,5%
Schleswig-Holstein 6,5%

 (Stand: 01. Juli 2015)

Zu erwartende Auswirkungen für den Makler

Die neuerliche Erhöhung der Grunderwerbsteuer zum 01. Juli schadet jungen Familien, die über den Kauf einer Immobilie in Brandenburg nachdenken, auf den ersten Blick mehr, als sie diesen von Nutzen ist. Bereits bei der letzten Erhöhung von 3,5 auf 5 Prozent zum 01. Januar 2011 wurden Stimmen aus dem Berliner Senat laut, die zum Ausgleich eine Deckelung der Maklercourtage auf ein gesetzlich festgelegtes Maximum von 5 Prozent forderten. Diese Vorschläge stießen bei der IVD Berlin-Brandenburg (Interessenvertretung der Beratungs- und Dienstleistungsberufe in der Immobilienwirtschaft) auf heftigen Widerstand, die Erhöhung der Grunderwerbsteuer wurde als „Strafsteuer für Eigentumsbildung“ betitelt, die Deckelung der Maklercourtage als „Angriff auf die Vertragsfreiheit“. Ob Ähnliches im Jahr 2015 zu beobachten sein wird, bleibt abzuwarten.

Will der Makler in Brandenburg seinem Klienten entgegenkommen, verzichtet er auf die Erwähnung der Maklercourtage im Kaufvertrag. Gesetzlich steht ihm diese ohnehin zu, wenn der Kaufvertrag geschlossen wird, zahlreiche Maklerinnen und Makler sichern sich in dieser Hinsicht allerdings gerne doppelt ab. Dabei sollte zumindest beachtet werden, dass das Finanzamt zur Ermittlung der Bemessungsgrundlage der Grunderwerbssteuer alle Kaufnebenkosten hinzuzieht – also auch die Courtage.

Gehen wir hier von einer Provision von 30.000,- Euro aus – je nach Bundesland entspricht dies einem Kaufpreis der Immobilie zwischen 750.000,- Euro und 900.000,- Euro –, zahlt der Käufer bei einem Grunderwerbssteuersatz von 6,5 Prozent nochmals 1.950,- Euro obendrauf. Diese unnötigen Unkosten können einzig dadurch vermieden werden, dass der Makler auf die Aufnahme der Courtage in den Kaufvertrag verzichtet.

Quellen:

http://www.steuer-schutzbrief.de/grunderwerbsteuer.html

http://news.immowelt.de/tipps-fuer-kaeufer/artikel/3053-grunderwerbsteuer-in-brandenburg-steigt-auf-65-prozent.html

http://www.meineimmobilie.de/geld-steuern/steuern-sparen/grunderwerbsteuer-so-werden-die-maklerkosten-nicht-mitgerechnet

http://www.ivd-berlin-brandenburg.de/2013-07-30-PM-IVD-Berlin-Brandenburg-Erhoehung-der-Grunderwerbsteuer-pdf-820237.pdf

  16. Juli 2015
  von: René Lindelaub
  Kategorie: Allgemein