Verkauf einer vermieteten Immobilie in Brandenburg

Beim Immobilienverkauf ist es von entscheidender Bedeutung, ob es sich um ein leerstehendes oder vermietetes Objekt handelt. Während leerstehende Immobilien vornehmlich für Eigennutzer von Interesse sind, eignen sich vermietete Immobilien hervorragend als Kapitalanlage.

Renditeaussichten beim Kauf einer vermieteten Immobilie

Vermietete Immobilie in Brandenburg verkaufen

Mit einer vermieteten Immobilie lässt sich auf zweierlei Weise Rendite erzielen, zum einen mittels gewinnbringendem Verkauf und zum anderen mittels laufender Rendite.

Voraussetzung für einen gewinnbringenden Verkauf eines Mehrfamilienhauses ist ein Wertzuwachs der Immobilie über die Haltedauer hinweg bis zur schließlichen Veräußerung. In Brandenburg haben insbesondere Potsdamer Immobilienverkäufer gute Aussichten auf einen Wertzuwachs ihres Objekts. Die Landeshauptstadt erfreut sich bereits seit Jahren einer starken Nachfrage. Langfristig wird hier mit einem wahrnehmbaren Bevölkerungszuwachs und folglich mit erhöhtem Wohnraumbedarf gerechnet.

Zum Erwirtschaften einer laufende Rendite bedarf es Mieteinnahmen, die in ihrer Höhe die laufenden Kosten übersteigen. Zu den laufenden Kosten zählen nicht zuletzt Finanzierungs-, Verwaltungs-, und Instandhaltungskosten.

Ebenso wie ein gewinnbringender Verkauf ist auch eine laufende Rendite für Potsdamer Immobilienbesitzer im Brandenburger Vergleich am wahrscheinlichsten.

Vermarktung einer vermieteten Immobilie

Welche Vermarktungsstrategie im Einzelfall die richtige ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab – beispielsweise der Immobilienart. Unabhängig von der letztlich gewählten Strategie müssen Kaufinteressenten jedoch vom Potenzial des betreffenden Objekts überzeugt werden. Das gilt sowohl im Hinblick auf die laufende Rendite als auch auf den Wertzuwachs.

Möchten Sie eine vermietete Eigentumswohnung verkaufen, müssen Sie ähnlich wie beim Verkauf eines Mehrfamilienhauses wichtige gesetzliche Vorgaben beachten. Hier ist vor allem die Angabe des Energieverbrauchs relevant. Daher sind Verkäufer verpflichtet einen Energieausweis zu erstellen und diesen dem potentiellen Erwerber vorzulegen.

Bewertung vermieteter Immobilien

Zur Bewertung vermieteter Immobilien eignen sich das Ertragswert- und Vergleichswertverfahren. Im Hinblick auf das Ertragswertverfahren gilt: Je höher die Mieteinnahmen gegenüber den laufenden Kosten im Abschreibungszeitraum, desto besser die Ertragswertentwicklung.

Kommt zur Bewertung einer Immobilie das Vergleichswertverfahren zum Einsatz, werden für die Festlegung des Verkaufspreises einer Immobilie äquivalente Objekte herangezogen.

Generell handelt es sich bei der Wertermittlung einer Immobilie um einen komplexen Vorgang. Für vermietete Immobilien gilt das umso mehr. Aus dem Grund sollte eine Bewertung ausschließlich von erfahrenen Experten durchgeführt werden.

Wenn Sie den Verkauf Ihrer vermieteten Immobilie in Brandenburg planen, stehen wir Ihnen gerne mit unserer Fachkenntnis und langjährigen Erfahrung auf dem hiesigen Immobilienmarkt zur Seite.

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