Gesetzesänderungen für Immobilienbesitzer in 2020

In 2020 treten einige Gesetzesänderungen für Immobilienbesitzer in Kraft. Hier zusammengefast die wichtigsten Informationen zur Neuordnung der Verteilung von Maklerprovisionen, des Berliner Mietendeckels, der Novellierung der Ermittlung von Bewertungen für die Grundsteuer, sowie Änderungen bei den Abschreibungsmöglichkeiten für energetische Sanierungen.

Die Maklerprovision

Hier ist zwischen der Vermietung und dem Verkauf von Immobilien zu unterscheiden. Bei der Vermietung gilt bereits seit 2015 das Bestellerprinzip. Das heißt, wer den Makler beauftragt, zahlt auch dessen Provision. In der Regel ist das der Vermieter. 

Beim Verkauf/Kauf von Immobilien gelten in Deutschland aktuell noch unterschiedliche Regelungen.  In Berlin, Brandenburg, Bremen, Hessen und Hamburg zahlt nur der Käufer die Provision, während in den übrigen Bundesländern die Kosten unter Käufer und Verkäufer geteilt werden. Im Zuge des Wohnpaktes einigte sich die Koalition darauf, die Regelung bundesweit zu vereinheitlichen. Somit soll überall eine Teilung der Provision stattfinden. Mit einer Umsetzung ist für den Herbst 2020 zu rechnen. Diese Regelung gilt nur für selbstgenutzte Wohnimmobilien. Wer eine Immobilie in Brandenburg verkaufen möchte, zahlt für den Verkauf einer Eigentumswohnungen oder Einfamilienhäusern anteilig 50% der Maklerprovision.

Der Berliner Mietendeckel

Der Berliner Mietendeckel ist beschlossen und tritt im März 2020 in Kraft. Er umfasst Mietobergrenzen, Mietenstopp, Mietabsenkungen und die Begrenzung von Modernisierungsumlagen. Er gilt nicht für Immobilien, die nach dem 1. Januar 2014 erstmals vermietet wurden.

Ausstattung und Baujahr sollen die Faktoren sein, die künftig in 12 Kategorien für Mietobergrenzen sorgen.  Auf Antrag von Mietern kann bei einer Überschreitung dieser Obergrenzen eine angeordnete Kappung, bzw. Absenkung der Miete die Folge sein. 

Der Mietenstopp friert sozusagen die Miete zum Stichtag 18.Juni 2019 ein. Eine Erhöhung, auch wegen vereinbarter Staffel- oder Indexmiete, ist unzulässig. Der Gesetzentwurf sieht jedoch ein Erhöhungsrecht in Höhe der Inflation ab dem 1.Januar 2022 vor. Allerdings ist auch dieses Erhöhungsrecht auf maximal 1,3% gedeckelt.

Die Grundsteuer

Bereits 2018 erklärte das Bundesverfassungsgericht die Praxis der Ermittlung der Grundsteuer für verfassungswidrig. Die Neuregelung sieht vor, Grundstückswerte, Gebäudealter und durchschnittliche Mietpreise für die Berechnung heranzuziehen. Diese Neuregelung soll 2025 in Kraft treten, bzw. angewendet werden.

Steuerliche Abschreibungen

Ab 2020 können Immobilienbesitzer energetische Sanierungen steuerlich geltend machen. Die Voraussetzungen hierfür sind zum einen die Selbstnutzung, sowie ein Mindestalter der Immobilie von 10 Jahren. Hierbei können 20% der Kosten abgesetzt werden. Die Höchstsumme je Haushalt liegt bei 40.000 €. Die Abschreibung erfolgt über den Zeitraum von 3 Jahren. 

Förderbar sind Wärmedämmungen, Austausch von Fenstern und Türen, sowie Heizungsanlagen. Viele dieser Änderungen oder Novellierungen haben direkten Einfluss auf den Wert Ihrer Immobilie. Kontaktieren Sie uns. Wir helfen gerne weiter.

  22. April 2020
  von: René Lindelaub
  Kategorie: Allgemein