Kurzbewertung, Bewertung vor Ort oder Gutachten?
Nicht jede Frage nach dem Wert braucht dieselbe Antwort. Für eine erste Orientierung reicht die Kurzbewertung oben. Wer verkaufen möchte, braucht einen Angebotspreis, der die Besonderheiten der Immobilie berücksichtigt. Und wo ein Wert vor Gericht, dem Finanzamt oder in einer Erbauseinandersetzung Bestand haben muss, ist ein Verkehrswertgutachten gefragt.
| Kurzbewertung online | Bewertung vor Ort durch IMMOBRA | Verkehrswertgutachten | |
|---|---|---|---|
| Wofür | erste Orientierung | Angebotspreis für den Verkauf | Gericht, Finanzamt, Streit unter Erben oder Ehepartnern |
| Grundlage | Ihre Angaben, Durchschnittspreise, Bodenrichtwert | Besichtigung, Unterlagen, aktuelle Nachfrage | Besichtigung und Verfahren nach der Immobilienwertermittlungsverordnung |
| Ergebnis | Preisspanne und Wertreport | realistischer Angebotspreis mit Vermarktungsstrategie | schriftliches Gutachten mit Verkehrswert |
| Kosten | kostenlos | kostenlos und unverbindlich | nach Aufwand, durch einen Sachverständigen |
Mehr zum Unterschied zwischen Marktwert und Gutachten lesen Sie im Ratgeber Verkehrswert von Immobilien in Brandenburg.
Welche Verfahren bei der Wertermittlung zum Einsatz kommen
Sachverständige und Gutachterausschüsse arbeiten nach der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV), die seit dem 1. Januar 2022 in ihrer neuen Fassung gilt. Sie kennt drei Verfahren, die je nach Immobilie einzeln oder kombiniert angewendet werden:
- Vergleichswertverfahren: Der Wert wird aus Kaufpreisen vergleichbarer Immobilien abgeleitet. Es eignet sich besonders für Eigentumswohnungen, Reihenhäuser und unbebaute Grundstücke, für die es genügend Verkäufe gibt.
- Sachwertverfahren: Bodenwert und Wert des Gebäudes werden getrennt ermittelt und an die Marktlage angepasst. Es kommt oft bei selbst genutzten Einfamilienhäusern zum Einsatz.
- Ertragswertverfahren: Maßgeblich sind die nachhaltig erzielbaren Mieten. Es ist das übliche Verfahren für vermietete Mehrfamilienhäuser und Gewerbeimmobilien.
Unsere Kurzbewertung ist eine vereinfachte Vergleichsrechnung auf Grundlage der Durchschnittspreise aus dem Grundstücksmarktbericht. Bei Grundstücken rechnen wir mit dem amtlichen Bodenrichtwert. Sie ersetzt weder eine Besichtigung noch ein Gutachten.
Was den Wert Ihrer Immobilie bestimmt
- Lage: Stadt, Ortsteil und Mikrolage, ablesbar am Bodenrichtwert und an der Nachfrage vor Ort.
- Größe: Wohnfläche, Zahl und Zuschnitt der Zimmer, Grundstücksgröße.
- Baujahr und Zustand: Modernisierungen an Dach, Fenstern, Heizung, Bädern oder Elektrik erhöhen den Wert, ein Renovierungsstau senkt ihn.
- Ausstattung: etwa Keller, Balkon oder Terrasse, Garage oder Stellplatz und die Qualität der Ausstattung.
- Energieeffizienz: Energieausweis, Heizungsart und Dämmung spielen für Käufer eine immer größere Rolle.
- Vermietung: Bei vermieteten Immobilien zählen Miethöhe, Mietverträge und Leerstand.
- Rechtliche Umstände: Wegerechte, Wohnrechte, Baulasten oder Denkmalschutz können den Wert deutlich beeinflussen.
Bewertung nach Objektart
Für jede Objektart stellt der Bewertungsassistent passende Fragen, denn nicht jede Immobilie wird gleich bewertet. Darauf kommt es jeweils an:
Einfamilienhaus, Doppelhaus und Reihenhaus
Neben Wohnfläche und Grundstück zählen Baujahr, Modernisierungen und Energiestandard. Freistehende Häuser werden oft im Sachwertverfahren bewertet, Reihen- und Doppelhäuser zusätzlich über Vergleichspreise. Ratgeber Hausbewertung
Eigentumswohnung
Für Wohnungen gibt es meist genug Vergleichsverkäufe. Neben Lage, Etage und Zustand zählen die Unterlagen der Eigentümergemeinschaft: Hausgeld, Erhaltungsrücklage und anstehende Beschlüsse. Bei vermieteten Wohnungen rechnen Käufer zusätzlich mit dem Kaufpreisfaktor. Ratgeber Wohnungsbewertung
Grundstück
Ausgangspunkt ist der Bodenrichtwert des Gutachterausschusses. Zuschnitt, Erschließung und die Frage, was nach Bebauungsplan oder, wo es keinen gibt, nach der umgebenden Bebauung gebaut werden darf, bestimmen, wie weit der Wert davon abweicht. Ratgeber Grundstücksbewertung
Mehrfamilienhaus
Maßgeblich sind die nachhaltig erzielbaren Mieten, die Bewirtschaftungskosten und der Liegenschaftszinssatz aus dem Marktbericht: Bewertet wird im Ertragswertverfahren. Mietverträge, Leerstand und Modernisierungsbedarf fließen ein; halten Sie dafür eine aktuelle Mietaufstellung bereit. Ertragswert-Rechner für Mehrfamilienhäuser
Gewerbeimmobilie
Gewerbeimmobilien bewerten wir immer persönlich, weil ihr Wert vor allem von Nutzung, Mietverträgen und Lage abhängt. Gewerbeimmobilie verkaufen
Bewertung in Brandenburg an der Havel und Umgebung
Der Wert einer Immobilie hängt vom Ort ab. Wir bewerten dort, wo wir den Markt aus eigenen Verkäufen kennen, und rechnen mit den Zahlen der Gutachterausschüsse. In Brandenburg an der Havel kosteten freistehende Einfamilienhäuser 2025 im Mittel 306.650 €, Eigentumswohnungen im Weiterverkauf 2.136 € je m² Wohnfläche und Baugrundstücke 171 € je m². Alle Zahlen und die Bodenrichtwerte zum 01.01.2026 finden Sie auf der Seite Immobilienpreise Brandenburg an der Havel.
Neben unserer Zentrale in Brandenburg an der Havel sind wir an weiteren Standorten in Brandenburg für Sie da: Potsdam, Werder (Havel), Falkensee, Bernau bei Berlin, Königs Wusterhausen, Eberswalde, Neuruppin, Frankfurt (Oder), Cottbus, Schwedt/Oder, Genthin. Für jeden Ort nutzen wir den örtlichen Grundstücksmarktbericht; wo es keinen gibt, die Werte des Landesberichts für den Landkreis.
Wann eine Immobilienbewertung sinnvoll ist
- Verkauf: Ein realistischer Angebotspreis entscheidet über Vermarktungsdauer und Verhandlungsspielraum. Mehr dazu auf unserer Seite Immobilie verkaufen.
- Erbschaft: Erben müssen wissen, was die Immobilie wert ist, um über Verkauf, Vermietung oder Auszahlung zu entscheiden. Siehe Immobilie geerbt.
- Trennung oder Scheidung: Der Wert ist Grundlage für Übernahme oder Verkauf. Siehe Hausverkauf bei Scheidung.
- Schenkung und Vermögensplanung: etwa bei der Übertragung an Kinder oder zur Vermögensübersicht.
- Finanzierung: wenn Sie Ihre Immobilie beleihen oder eine Anschlussfinanzierung planen.
Häufige Fragen zur Immobilienbewertung
Was kostet die Immobilienbewertung?
Die Kurzbewertung online und die Bewertung vor Ort durch IMMOBRA sind kostenlos und unverbindlich. Sie gehen damit keine Verpflichtung ein, Ihre Immobilie mit uns zu verkaufen. Ein Verkehrswertgutachten erstellt ein Sachverständiger; es kostet je nach Aufwand und Wert der Immobilie.
Wie genau ist die Kurzbewertung?
Die Kurzbewertung nennt eine Preisspanne auf Grundlage Ihrer Angaben und amtlicher Durchschnittswerte. Die Spanne zeigt, wie stark die Preise vergleichbarer Immobilien streuen. Lage im Detail, Grundriss, Ausstattung und Zustand vor Ort können den Wert deutlich verändern. Deshalb ersetzt sie weder eine Besichtigung noch ein Verkehrswertgutachten.
Woher stammen die Daten?
Die Durchschnittspreise stammen aus den Grundstücksmarktberichten der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte im Land Brandenburg. Den Bodenrichtwert und die Koordinate Ihrer Adresse fragen wir bei den amtlichen Diensten der Landesvermessung und Geobasisinformation Brandenburg (BORIS Brandenburg) ab.
Was passiert mit meinen Angaben?
Wir nutzen Ihre Angaben, um die Kurzbewertung zu erstellen und Ihnen den Wertreport zu schicken. Für den Bodenrichtwert übermitteln wir nur die Adresse der Immobilie an die amtlichen Geodienste, nicht Ihren Namen oder Ihre Kontaktdaten. Einzelheiten stehen in unserer Datenschutzerklärung.
Warum bekomme ich manchmal keine Preisspanne?
Für Gewerbeimmobilien, sehr große Wohnungen, Grundstücke ohne verwertbaren Bodenrichtwert oder Orte mit zu wenigen Vergleichsverkäufen wäre eine automatische Zahl nicht verlässlich. Dann bewerten wir Ihre Immobilie persönlich und melden uns bei Ihnen.
Bewerten Sie auch außerhalb von Brandenburg an der Havel?
Ja. Die Kurzbewertung funktioniert für Adressen im ganzen Land Brandenburg. Zur Bewertung vor Ort kommen wir unter anderem nach Potsdam, Werder (Havel), Falkensee, Cottbus, Frankfurt (Oder) und in die weiteren Städte, die oben aufgeführt sind.
Wann brauche ich ein Verkehrswertgutachten?
Ein Gutachten ist sinnvoll, wenn der Wert gegenüber Dritten nachgewiesen werden muss: etwa vor Gericht, bei Streit unter Erben oder in einer Scheidung, oder gegenüber dem Finanzamt, wenn Sie einen niedrigeren Wert als den steuerlich angesetzten nachweisen möchten. Für eine Verkaufsentscheidung genügt in der Regel die Bewertung vor Ort.
Stand: September 2026. Die Angaben sind allgemeine Informationen und ersetzen keine Rechts- oder Steuerberatung.